Rechtsanwältin Monika Mumm. Coeo Inkasso.

8 Antworten

von wann soll diese forderung der coeo sein wenn älter als 4 jahre dann ist es eh verjährt

wenn du damit nichts zutun hast widerspruch einlegen oder zur polizei , bevor jemand zwangsvollstreckt gehört mehr dazu als ein brief aufjedefall erstmal nicht bezahlen und der genannten Forderung widersprechen ...vorlagenwie ein widerspruch auszusehen hat findest du im netz

Von Januar 2012 soll die Forderung sein.

@Nunja91

aufjedenfall widerspruch einlegen und den brief als einschreiben verschicken

wenn du nicht reagierst flattern weitere briefe wie mahnung vom amtsgericht rein erfolgt wieder keine reaktion deinerseits kann sie dir das konto pfänden.

@foofighter000

Auf Gerichtsschreiben muss man natürlich schon reagieren. Wenn die Anwältin aber bereits mit Vollstreckungsmaßnahmen droht, hat sie vielleicht schon einen Titel. Dann sollte man anders vorgehen. Denn dann kommt kein gerichtlicher Mahnbescheid mehr.

@mepeisen

Es kann keinen Titel geben, ich wohne seit 10 Jahren hier. War nie länger als vielleicht mal 3 Wochen im Urlaub. Hab noch nie einen Brief vom Gericht erhalten.

@Nunja91

Nun, bedeutet erst mal wenig. Kann auch sein, dass es eine Personenverwechslung gibt (jemand gleichen Namens, den man nicht wiederfindet). Daher stünde Sachaufklärung als erstes an.

Bloß nicht!

An deiner Stelle würde ich zur Verbraucherzentrale gehen und den Brief vorlegen. Evtl. bist du nicht die einzige, der es so ergeht.

Und erstatte am besten Anzeige bei der Polizei. Notfalls auch gegen Unbekannt, da es auch Identitätsdiebstahl gibt.

Habe gerade Berichte anderer User gelesen, denen es so erging wie dir.

Also, schnellstens Anzeige gegen die Dame erstatten wegen Betrugs und Nötigung.

"Werte Anwältin. Ich bin weder Kunde von Click&Buy, noch gibt es irgendeine wie auch immer geartete Forderung gegen mich. Ich verlange unverzüglich die Vorlage einer Vollmacht im Original. Sollten Sie einen Titel haben, werden sie mir unverzüglich eine Kopie zusenden. Offensichtlich handelt es sich um eine von ihnen vorsätzlich herbeigeführte Personenverwechslung, daher werden sie mir ebenfalls unverzüglich schildern, wie der Titel zustande kommt und wieso er auf mich umgedeutet wurde. Für den Fall einer Personenverwechslung werde ich ohne Ankündigung Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung gegen Sie erstatten. Im übrigen werde ich mir vorbehalten, sie bei der zuständigen Anwaltskammer wegen vorsätzlichen Verstößen gegen das RVG anzuzeigen."

Das würde ich ihr per Einschreiben schicken und abwarten, was folgt.

Entweder hat die einen Titel, dann ist die Frage, wieso du davon nicht mitbekommen hast (bist du vor Kurzem umgezogen?) oder sie hat keinen, dann geht man zur Polizei. Mit Vollstreckungsmaßnahmen zu drohen ohne einen Titel zu haben, ist eine Straftat.

Nein, wohne seit zehn Jahren hier.

@Nunja91

Wie ist das Schreiben denn genau formuliert? Manchmal überschreiten solche Leute die Grenze zur Nötigung. Das kann man dann bei der Polizei anzeigen, wie ich bereits schrieb. 290€ Gebühren deutet sowieso schon auf viel Unfug hin.

ich weiss nicht, wie es da ist,, kann Dir nur sagen, so was geht immer wieder rum, Auffällig ist meist: selstame Namen.. irgendwie seltsame Formulierungen.. Rechtschreibfehler. Auch klasse: Als nrede: Sehr geehrte Herr Frau onlinekunde..

ja kla. Zack, gelöscht. Nix öffnen, okay, keine Anhänge o.ä.

Ist ein Brief - keine Mail