Hallo Der Arbeitgeber meiner Bekannten möchte gern von ihr ein Gesundheitszeugnis haben. Muss der Arbeitgeber sie freistellen für den Termin?
5 Antworten
Ein Gesundheitszeugnis gibt es schon lange nicht mehr - es findet seit 2001 eine entsprechende Belehrung statt.
Die Belehrungstermine werden beim Gesundheitsamt bekannt gegeben; diese Belehrung gilt als Arbeitszeit; der ArbN ist gegen Weiterzahlung seiner Bezüge freizustellen; die Kosten hat grundsätzlich der ArbG zu zahlen.
Das ergibt sich aus der Relevanz für die Arbeitsstelle - sie ist eine zwingende Erfordernis - und wenn man die gesetzlichen Auflagen erfüllt, dann ist das auch Arbeitszeit.
Nicht das ich wüsste, wenn ein Führungszeugnis oder ähnliches nötig ist muss das ja auch in der Freizeit besorgt werden. Manche Arbeitgeber übernehmen etwaige kosten oder stellen einen frei das mag sein. Aber eine Pflicht besteht nicht. Allerdings muss das Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das dürfte Pflicht sein. LG
Die Termine beim Gesundheitsamt liegen alle zwischen 8.30 und 15.30 - andere gibt es nicht. Also alle in der Arbeitszeit. Und der AG möchte ja, dass das Gesundheitszeugnis gemacht wird.
In dem Fall wird der AG sich wohl gerne bereit erklären 😄 aber nicht jeder arbeitet in diesem Zeitraum...
Wenn es nicht möglich ist, das Gesundheitszeugnis außerhalb der Arbeitszeit zu besorgen, dann muss er sie freistellen.
...wird er wohl müssen, wenn die dazu notwendige Untersuchung in ihre Arbeitszeit fällt!
Sehr richtig, doch leider gibt es meist einen Tag pro Woche an dem es anders geht...
Die meisten Leute arbeiten von Montag bis Freitag. Das Gesundheitsamt hat - zumindest bei uns - Samstag und Sonntag geschlossen.
Wenn dieses Gesundheitszeugnis von vornherein nötig war, also sie bereits beim Vorstellungsgespräch darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie eines beibringen muss für den Job, sollte sie sich bemühen, das jetzt ausserhalb ihrer Arbeitszeit zu regeln. Ist diese Information allerdings neu oder hat sich ergeben, weil ihr ursprünglich ein anderer Job zugedacht war, müsste sie dafür freigestellt werden. Allerdings wäre es doch das Beste das mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Es wird sich sicherlich eine Regelung finden, mit der beide leben können.....
Da der Arbeitgeber etwas von dir will, also das Gesundheitszeugnis, muss er dich natürlich für diese Zeit freistellen.
Denn es ist ja arbeitsrelevant..
Abgesehen von der terminvergabe nach Feierabend...
Wenn man einen Termin nach Feierabend bekommen kann, umso besser
Gibt es dazu irgendwo ein Urteil oder ähnliches. Nur zur Sicherheit :-)