Muss der Arbeitgeber freistellen für eine Kur?

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Hallo. Ja, er muss es. Aber es hat so einiges in den letzen Jahren geändert. Es kann sein, dass man tatsächlich von 3 Wochen Kur, eine Woche Urlaub abnehmen muss. Liegt an den Arbeitgeber. Frage am Besten bei der Kasse nach, die müssten das wissen, ob das noch so ist, oder schon wieder geändert ist. Sonst ist das kein Problem und der Arbeitgeber darf nicht NEIN dazu sagen. Denn die Kurhäuser sind heute überbelegt. Hat man einen Termin, muss man den auch wahr nehmen und nicht verschieben. Dann kann es sein, dass die Kur abgelehnt wird. Maximal kann man eine Woche schieben, wenn ein Platz frei ist. Das muss man dann mit dem Kurhaus absprechen. Dein Arbeitgeber Rechtzeitig Bescheid sgaen, wann der Termin ist. Den Bescheid mit befühwortunge der Kur von wann - wann du weg bist, kopieren und es dem Chef geben. Dann erwartet dich auch keine böse Überraschung. Tammy

Dein AG kann Dir die Kur nicht verbieten.

Im Bundesurlaubsgesetz § 10 stent "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht"

Dazu im Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde: "Durch § 10 werden im Urlaubsrecht Maßnahmen der medizinischen Vorsorge Zeiten der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Rechtsfolge: Durch die Bewilligung einer sozialrechtlichen Maßnahme wird der AN für den Bewilligungszeitraum von seiner Arbeitspflicht befreit.

da wird der doch nicht gefragt, eine Kur steht Dir gesetzlich zu und fertig!

Wenn der Onkel Doktor diese Maßnahme als medizinisch notwendig erklärt hat, ist das wie eine Arbeitsunfähigkeit.