Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die REHA freistellen?

2 Antworten

Eine Reha ist wie ein stationärer Aufenthalt im KH, da bekommst du keine Krankschreibung. Wenn du im KH liegst, bekommst du auch keine. Da es aber auch im Sinn des AG steht, wenn du die Reha machst um weiterhin uneingeschränkt, oder wieder uneingeschränkt deiner Arbeit nachzugehen, wird er sich eine Kündigung drei mal überlegen. Zumal, wenn er dir kündigen sollte, hättest du ein Recht auf klage vor dem Arbeitsgericht, da du im Krankheitsfall einen besonderen Kündigungsschutz genießt.

Auf Wunsch wird man dir in der Reha-Klinik eine Bescheinigung ausstellen, dass du von .... bis .... dort zur stationären Behandlung bist. Das sollte dem AG genügen.

Danke. Ich will aber nicht, dass mein AG weiß, in welcher Klinik ich bin. Also gehe ich zu meinem Arzt und laß mir von ihm die nötigen Bescheinigungen ausstellen.

@justmeandyou

Wenn der Arzt das macht.. Bei einem Bekannten von mir wurde das vom Arzt abgelehnt, da dieser in der Zeit einer Reha oder eines KH-Aufenthaltes nicht zuständig ist.

Jap muss er :) Das wird dann als eine Art "Krankschreibung" gesehen, brauchst dafür natürlich das Attest, dass es notwendig ist und die Krankschreibung an sich.. (Erfahrung) :)

Sollte er dir kündigen, kannst du ihn verklagen..

danke...werde dann mal schnell zum Hausarzt gehen und mir ein Attest besorgen braucht man wirklich noch eine Krankschreibung?

@justmeandyou

Ja auf jeden Fall.. :/

Ich weiss zwar nicht was du hast, aber du soltlest zu dem "passenden" Arzt gehen, dass heisst wenns was mit Gelenken oder Knochen oder so ist, solltest du dir das vom Orthopäden besorgen und wenns was mit der Haut ist, dann vom Hautarzt und so weiter.. :)

Aber auf jeden Fall ne Kopie vom Attest oder der Überweisung die du bekommst, dass die sehen, dass es notwendig ist.. und die Krankschreibung ist halt Pflicht.. :/ Wünsche dir gute Besserung ! :)