Termin beim Gerichtsvollzieher, muss der Arbeitgeber mich freistellen?

7 Antworten

Hallo Klaus1233332,

wenn du Mist gebaut hast, da kann doch dein Arbeitgeber nix dafür.

Das ist deine ganz eigene Privatangelegenheit, also musst du entweder einen Gleit- oder Urlaubstag nehmen.

Wenn du natürlich schauspielerisch so gut drauf bist, dann kannst du ja dem Doc dein Theaterstück vorspielen.

Liebe Grüße

ichausstuggi

da nimmst du Urlaub.. der Arbeitgeber hat mit diesem Termin nix zu tun... und ein Krankenschein ist auch nicht die beste Wahl

ok danke, ne lieber krankenschein dann kann ich direkt ne woche draus machen 

@Klaus1233332

und wegen was bist du krank ?? sehr sozial 

@Zitrus18

juckt doch keinen hauptsache krankenschein bruder

@Klaus1233332

tja.. dann fliegst halt.. ist ja nicht mein Problem.. die Probleme hast ja eh schon genug am Hals.. Arbeit ist ja nicht so wichtig

verschiebe den Termin beim Gerichtsvollzieher, der macht auch Abends, wenn Du das Problem schilderst. Machen die, habe ich selbst erlebt.

Weder dein Arbeitgeber noch dein Hausarzt haben etwas mit deinen verschleppten Zahlungsverpflichtungen zu tun.

Das ist dein Privatvergnügen, für das du gerne einen Urlaubstag nehmen darfst.

Immer gut wenn man durch vorgetäuschte Krankheit seinen Arbeitsplatz verliert. Hoffentlich findet der AG es heraus und kündigt fristlos, damit Du dann auch noch die Freuden einer 12-wöchigen Arbeitslosengeldsperre genießen kannst.

Bei einer solchen inneren Einstellung kann man richtig "fühlen" wie Dein Schuldenberg entstanden ist.

Oder Du übernimmst endlich einmal Verantwortung und nimmst Dir einen Tag Urlaub.

warum vorgetäuschte krankheit bruder, ich hab schnupfen was los man dar fkeinen anstecken auf arbeit!!

@Klaus1233332

Und vergiß bitte nicht dem Arzt zu erklären, dass Du parallel noch Bauchweh im dicken Zeh hast.

@Klaus1233332

die Dummheit stirbt echt nie aus.. ich muss mich GerryDoyle anschließen.. er schrieb unten echt treffend : schmeiss den Termin und geh in Haft.. da bist besser aufgehoben

@Zitrus18

Sorry - aber da bin ich anderer Meinung:

Kostenpunkt für den Steuerzahler: 131,62 Euro pro Tag und Häftling. – Quelle: https://www.shz.de/14115461 ©2017

@wilees

stimmt auch wieder ...