Freistellung beim aktuellen Arbeitgeber zum Bewerbungsgespräch

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§ 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

„Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“

So lange du also noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst, besteht auf Freistellung für Vorstellungsgespräche kein Anspruch.

RiccardoBeer 
Fragesteller
 13.02.2014, 15:43

Die Situation sieht wie folgt aus: Ich habe mich beim Finanzamt beworben. Die werden den Termin sicher nicht für mich verschieben, weil da auch noch 100 andere hingehen. Der Eignungstest (aka Bewerbungsgespräch) ist im März, die Einstellung erfolgt aber zum 1. Oktober. Ich kann also nicht jetzt schon kündigen, nur um zu diesem Test zu gehen. Kannst du mir einen Rat geben, wie ich die Sache angehen soll?

ralosaviv  13.02.2014, 16:00
@RiccardoBeer

Eine Urlaubssperre ist eines. Das würde nämlich bedeuten, dass du in einem bestimmten Zeitraum deinen Jahresurlaub nicht zusammenhängend nehmen kannst. Die Freistellung in Form eines Urlaubstages für einen unaufschiebbaren privaten Termin ist aber grds. etwas anderes. Sowas muss idR möglich sein, auch wenn es noch so viel zu tun gibt.

Im Zweifel würde ich meinem Chef anbieten, die Fehlzeit vor- und/oder nachzuarbeiten. Ich rate nicht zum krankmachen, aber wenn ich einen völlig renitenten Vorgesetzten hätte und das meine berufliche Laufbahn maßgeblich beeinflussen könnte, wäre mir an dem Tag wahrscheinlich plötzlich furchtbar übel. Das musst du vorher sehr gut abwägen. Wenn für einen Tag eine AU kommt, für den ein Urlaubsantrag abgelehnt worden ist, kann es böse werden.

Kommt darauf an, ob dein jetztiger AG weiß, dass du beabsichtigst zu kündigen. Wenn ja, sage ihm einfach, dass du ein Vorstellungsgespräch hast. Wenn nein, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als den Termin möglichst zu verschieben

Sag deinem evtl neuen arbeitgeber das du noch berufstätig bist und daher den Termin verschieben möchtest. Das ist doch kein problem

Ja solange Du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist.

Er kann es dir verwähren...Aber frag ihn einfach mal nett!