Hallo darf man eine (Einbau) Küche pfänden oder generell Möbel (nicht wertvoll)?

6 Antworten

Sprichst du jetzt davon, dass Du sie in einem Pfandhaus versetzen möchtest oder ein Gerichtsvollzieher vorbeikommt zwecks einer Pfändung?

Sollte die Einbauküche nicht Dir gehören, kann sie natürlich nicht gepfändet werden. Darüber hinaus benötigst Du die Küche und die Möbel für dein alltägliches Leben und der Wert wird für eine Pfändung zu gering sein. Deshalb werden sie nicht gepfändet. Es geht bei einer Pfändung ja nicht darum, Dir sämtliche Lebensgrundlagen zu entziehen.

Aaliyah178 
Fragesteller
 05.10.2018, 11:33

Spreche davon falls der Gerichtsvollzieher auftaucht. Ok danke

Manche Dinge dürfen gepfändet werden - manche nicht.

Man darf dir zb dein Bett nicht wegnehmen. Außer du hast ein sehr teures Wasserbett und daneben noch ein ganz normales - also wenn du das Wasserbett eigentlich nicht brauchst um ganz normal in deiner Wohnung leben zu können.

Genauso darf man dir dir Küche nicht wegnehmen - außer du hättest mehrere davon. Küchen sind aber eher ungewöhnliche Pfändungsgegestände. Die wird man schwer wieder los und daher sind sie nicht rentabel. Außerdem muss man mehr Geld in den Abbau und Transport investieren...das zahlt sich einfach nicht mehr aus.

Aaliyah178 
Fragesteller
 05.10.2018, 11:30

Ok vielen Dank

KirstenSe  05.10.2018, 11:36

Auch wenn man kein 2tes Bett oder Küche hat.

Wenn der Gerichtsvollzieher hoffnungen hat, dass er einen Herd oder ein Bett für 500,-versteigern kann, dann darf er das mitnehmen und dafür einen simplen Ersatz für 100,- hinstellen. Wenn die Versteigerung klappt, sind 400,- Schulden getilgt

Es wird nur dass gepfändet, was einen Wert hat.... zum Beispiel ein super TV oder einen tollen PC/ Laptop, Schmuck ect....

Möbel sicher nicht, da der Abbau und die Lagerung viel zu kostspielig wäre, und sie bei einer Versteigerung die Kosten nicht decken würden.

hochwertige Möbel schon, die sind nicht eingebaut. Einbauten werden kaum gepfändet, zu aufwendig.

Ein Wasserbett durchaus - Austauschpfändung. da steht wieder das Kosten-Nutzen Verhältnis gegeneinander abzuwägen.