Unterhalt nach abgeschlossener Ausbildung und anschließendem besuch der Meisterschule?

3 Antworten

Du bist für die Erstausbildung zuständig. Wenn er seinen Meister machen will, gut so, aber dafür gibt es MeisterbaföG

Die Meisterschule gehört ja nicht mehr zur Ausbildung. Er hat dann ja seinen Beruf und muss normalerweise auch erst einmal Berufspraxis erwerben.

Für die Meisterschule kann er ja "Aufstiegsförderung" beantragen "früher Meister-Bafög"

Wenn die Ausbildung unmittelbar weitergeführt wird, also nicht in den Beruf gearbeitet wird in der Regel ja. Anders sieht es aus, wenn er bereits einige Zeit in den Beruf gearbeitet hat, dann ist es keine Weiterbildung für die kein Unterhaltsanspruch besteht.

Eigenes Einkommen, z.B. aus Bafög ist bedarfsmindernd einzuesetzen. Hierbei muß man aber das Bafög von den Meisterkreditern der KfW unterscheiden.