Hat man bei einem Praktikum Anspruch auf Halbwaisenrente?

3 Antworten

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Hallo,

die Waisenrente wird während dem Praktikum weitergezahlt, Verdienst wird jedoch angerechnet. Wenn der aktuelle Freibetrag (aktuell 494,03 € im Monat in den alten Bundesländern, der Wert erhöht sich am 01.07.2014 wahrscheinlich) überschritten wird, wird die Rente gekürzt.

Wenn zwischen Schule und Praktikum bzw. zwischen Praktikum und Studium jeweils nicht mehr als 4 Monate liegen, wird die Rente ununterbrochen weitergezahlt.

Grüße

Wenn das Praktikum bezahlt wird, wird ein Teil des Geldes verrechnet. Generell besteht aber der Halbwaisenrentenanspruch

Okay, also bei unbezahlten Praktika auch uneingeschränkt?

Natürlich steht sie ihm weiter zu,solange dieses für die Ausbildung erforderlich ist,in der Ausbildung dann sowieso !!!

Ab dem 18 Lebensjahr wird aber dann das Nettoeinkommen ab einem gewissen Freibetrag auf die Rente angerechnet und dann ggf.gekürzt.