Haftungsübergang für Strom/Gas bei Verkauf einer Immobilie

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Hier liegt ein Versäumnis vom Verkäufer vor. Als Verkäufer habe ich dafür zu sorgen, dass alle Abmeldungen fristgerecht erfolgen. Die Stromwerke liegen hier richtig. Du kannst aber die Nachzahlung privatrechtlich vom Erwerber einklagen, da er sich ja im Notarvertrag verpflichtet hat, die Nebenkosten ab Auflassung zu übernehmen.

Sie haften solange, wie Sie mit den Lieferanten im Vertragsverhältnis stehen. Andererseits gibt Ihnen die Vereinbarung im Kaufvertrag die Möglichkeit, solche Beträge vom neuen Eigentümer zurückzufordern. Mit dem Kaufvertrag als solchem, der nur ein Vertag interpartis ist, haben die Lieferanten nichts zu schaffen. Als erstes soltlen Sie deshalb die Leiferverträge sofort kündigen.

Frage den Notar oder einen Anwalt.