Muss der WEG Hausverwalter die Gemeinschaftszähler (Gas/Wasser/Strom) ablesen?

4 Antworten

Schau mal in den Verwaltervertrag ob dort was steht, dass der Verwlter verpflichtet ist, die Zähler abzulesen und zu welechem Preis.

Seaht dort dazu nichts, hat der Verwalter "nur" dafür Sorge zu tragen, dass eine orndungsgemäße Abrechnung erfolgt. Die schuldet er. Dazu gehört das Berücksichtigen des tatsächlichen Verbrauchs. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Verwlter selbst eine Rundreise macht und die Zähler selbst abliest, sondern er hat die Ablesung zu veranlassen. Das kostengünstigste ist, wenn ein Eigetnümer den Zähler abliest und dem Verwalter mitteilt. So spart ihr Kosten. Er kann auch einen Hausmeiter einsetzen oder einen gewerblichen Ableser. Seid froh, dass Euer Verwalter Euch die Möglichkeit gibt, selbst abzulesen und denZähler nicht kostenpflichtig ablesen lässt.

Wenn er dafür bezahlt wird ja, sonst natürlich nicht. Hier wird er dafür nicht bezahlt, also NEIN!

Zudem gibt es keine Gemeinschaftszähler, die gehören den jeweiligen Netzbetreibern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unser WEG-Hausverwalter hat einen Bewohner gebeten, die Zählerstände der
gemeinschaftlichen Zähler für Gas, Wasser und Strom abzulesen, damit er
(der Verwalter) die Werte an den Versorger weitergeben kann.

Wo liegt hier ein Problem? Entweder übernimmt der angesprochene Bewohner freiwillig diese Aufgabe oder der Verwalter muss vorbeikommen und diese Ablesungen selbst übernehmen.

Wasser und Strom ließt bei uns jeder selbst ab und meldet es. Wasser dem Verwalter und Strom dem jeweiligen Stromanbieter. Jeder kann sich den Stromanbieter ja selbst aussuchen

Es geht hier um die Gemeinschaftszähler.