Stadtwerke fordert von mir Zahlungen von Stromrechnungen zweier Mieter. Hab ich vor Gericht Chancen?

9 Antworten

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für so schlecht halte ich deine Lage vor gericht garnicht.

immerhin hätten die Stadtwerke dich über die Zwangsummeldung auf dich schriftlich informiren müssen. was die Mieter hier getrieben haben ist schlichtweg betrug. und aus meiner sicht ist es so, dass die Stadtwerke durch ihre Nachlässigkeit diesen begünstigt haben und damit eine relativ große Mitschuld an der Missere tragen.

theoretisch bestünde zwar die Möglichkeit, wie es die Anderen schon geschrieben haben, die Stadtwerke auszubezahlen, und dann das Geld von den Mietern einzutreiben, allerdings sehe ich die chancen darauf, dass die (ex) mieter auch in der lage sind zu zahlen gering. daher würde ich mich erst mal auf die Hinterhufe stellen..

lg, Anna

die stadtwerke meint sogar, dass sie mich angeschrieben hätten aber ich habe NICHTS bekommen. nur weil auf deren pc steht, dass von denen was rausgegangen ist, können sie vor gericht immer noch nicht beweisen, dass sie mich informiert hätten.

@rivendu

dann sollen die das mal bitteschön beweisen...

Hallo,

da dürftest Du schon durch Mieter # 1 ein Problem mit den Stadtwerken haben, denn wenn man sich vom Strom abmeldet, wird der Zähler normalerweise auch von den Stadtwerken totgelegt und verplombt. Das ging aber irgendwie unbemerkt monalte lang über Deinen Zähler. Du wirst regulär auch keine Zwischenrechnung für Deinen Zähler bekommen, weil Du dafür allgemein ja schon Deinen Abschlag leistest. Die Rechnung kommt erst mit der Jahresendabrechnung für diesen Zähler. Beim 2. Mieter sieht das für Dich nicht sonderlich anders aus, wenn er selbst ohne Anmeldung bereits Strom beziehen konnte.

Fakt für die Stadtwerke ist zumindest dahingehend, das allgemein Strom über Zähler in Deinem Haus bezogen wurde, obwohl keine Abnahmeverträge durch die beiden Mieter ab August 2011 bestanden. Also werden die Stadtwerke logischerweise an Dich herantreten mit ihren Forderungen. ( zumindest ab den Zählerständen beim Auszug des 1. Mieters )

Deine einzige Möglichkeit könnte darin liegen, zwar zunächst bei den Stadtwerken zu bezahlen, aber anschließend gerichtlich zu versuchen, die Stromschulden bei den Mietern einzuklagen.

Aber bei solch hohen Summen lohnt es sich auf jeden Fall, eine Rechtsberatung bei einem Anwalt einzuholen. Der kann Dir genau sagen, ob Du latzen mußt und ob Du Chancen hast, Deine Ex-Mieter anschließend in die Pflicht zu nehmen.

mfg

Parhalia

Deine einzige Möglichkeit könnte darin liegen, zwar zunächst bei den Stadtwerken zu bezahlen, aber anschließend gerichtlich zu versuchen, die Stromschulden bei den Mietern einzuklagen.

So sehe ich das auch. Da wird wohl eine Rechtsberatung nötig sein, damit der Vermieter zu seinem Geld kommt.

Genau das ist das Problem, denn das Verplomben tun die Stadtwerke i.d.R. nicht. Und genau da ist auch das Problem, das die Stadtwerke vor Gericht haben werden, sie können eine solche Forderung nicht aufgrund des eigenen Versäumnisses durchsetzen. Die Beweispflicht für die Forderung liegt bei den Stadtwerken, und dass der Vermieter dar verantwortlich ist, können sie schlicht nicht beweisen...

@MosqitoKiller

Also ich kenne es aber so, dass ein ordentlich abgemeldeter Zähler dann abgeschaltet und verplombt wird. Und die Beweislast liegt eher beim Vermieter, denn die Stadtwerke können zumindest schon mal beweisen, dass der Strom in dem Haus verbraucht wurde.

@Parhalia

Wenn das so wäre, wäre das ein Traum. I.d.R. ist es aber nicht so, denn die Stadtwerke gehen davon aus, dass das alles so seine Richtigkeit hat, ohne das zu überprüfen, und dass der Vermieter die Kosten für den vermeintlichen Leerstand übernimmt, ohne sich dies bestätigen zu lassen, und sparen den Aufwand der Verplombung...

Das ist aber rechtlich nicht haltbar, auch die Stadtwerke unterliegen dem allgemeinen Wirtschaftsrecht und können ohne bestehende Vertragsgrundlage keine Forderungen stellen. Sie brauchen mit dem Vermieter also einen Vertrag oder müssen beweisen, dass dieser konkludent zustande gekommen ist, weil der Vermieter diesen Strom verbraucht hat. Und das können sie nicht beweisen, weil der Vermieter den Strom schlicht nicht verbraucht hat...

@MosqitoKiller

laut der stadtwerke duisburg ist es egal, wer den strom verbraucht hat. wichtig sei, wer den vertrag am laufen hat. wenn sich ein mieter abmeldet, wird der stromvertrag automatisch auf den eigentümer umgelegt, ohne dass dieser bescheid weiss. genau diese praxis ist meinem gerechtigkeitssinn nach völlig unsozial. kann ich damit die schlichtunggstelle aktivieren?

@rivendu

wenn sich ein mieter abmeldet, wird der stromvertrag automatisch auf den eigentümer umgelegt, ohne dass dieser bescheid weiss.

Die Rechtsgrundlage dafür würde ich gerne mal sehen wollen. Klar ist das ein Wunschtraum der Stadtwerke, die auf deren ehemaliger Eigenschaft als staatliche Verwaltungseinheit beruht, das ist aber nicht Rechtslage...

@MosqitoKiller

Nach einer Recherche habe ich rausgefunden, dass die Stadtwerke Duisburg gegen $2 Abs.1 2 StromGVV verstoßen hat. Das heisst, die Stadtwerke kann theoretisch bei fehlender Anmeldung den Strom auf den Eigentümer, auf Herrn Gauck oder Frau Merkel umlegen. Vor Gericht jedoch, kann die Stadtwerke die Kosten nur vom tatsächlichen Verbraucher (Konkludenz) verlangen. Ausserdem kann ich mich auf das Urteil des LG Itzehoe vom 3.3.2009, 1 S 179/08 berufen. Liege ich hiermit richtig? Dabei habe ich sogar der Stadtwerke geholfen, indem ich die Zählerstände und die tatsächlichen Verbraucher genannt habe. Das ganze sogar mit Einwohnermeldeamtsbescheinigungen!!

@rivendu

Das entspricht zumindest meinem Standpunkt, auch wenn ich das jetzt nicht nachvollzogen habe...

du musst in die geschäftsbedingungen der stadtwerke schauen,aber wenn du dich nie dort angemeldet und auch keine mitteilung über stromlieferung bekommen hattest,können die dir nix berechnen.

Die Stadtwerke haben keine Geschäftsbedingungen, für Grundversorgung der Energie- und Wasserlieferung gibt es gesetzlich festgelegte AGB in Form einer Verordnung...

Da sind die Stadtwerke leider falsch gewickelt, denn sie müssen die Forderung beweisen, und nicht Du. Und da es mit Dir weder einen Vertrag gibt und Du den Strom auch nachweisbar nicht verbraucht hast, können sie das schlicht nicht. Ich sehe Deine Chancen bei 98% (2% für selbstherrliche Amtsrichter, die willkürliche Urteile fällen)...

Ein anderer Mieter hat sich nicht einmal angemeldet und Strom bezogen.

Dafür kannst Du ihn wegen Stromdiebstahls anzeigen.