Haftungsansprüche bei Renovierung in Eigenleistung?

2 Antworten

Die Versicherungen sind dein bester freund beim Geld kasieren umgekehrt dein Feind. So einfach "habe da ein Rohr" angebohrt wird die Haftpflicht nicht so druchwinken, bei Kleinbeträgen bis 500 euro schon , bei größeren kommt dann schon ein gutachter und der wird fragen stellen.

Lieber dann eine rechnung vorweisen können bzw man kann auch die Kosten teilweise von der steuer absetzten .

Grundsätzlich darf doch ein ET selbst oder die Freunde. Nur Finger weg vom gemeinschaftlichen Eigentum, wie Heizkörper, Fußböden, etc..