Nettobetrag ausgezahlt bei Schadenregulierung über Versicherung?

4 Antworten

Ja das funktioniert so.

Ihr überweist ihm den Mwstbetrag und tragt diesen Mwstbetrag in eure Buchhaltung auch als 100 % Mwst ein. Und bekommt sie somit erstattet.

I

Ja, das ist so korrekt, weil die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten ist.

Die Antwort des VR ist richtig.

Das ist völlig korrekt.

Denn die MwSt. ist nur ein durchlaufender Posten - die, die ein Betrieb zahlt (also auch die, die Ihr an den Handwerker überweist), bekommt er vom FiAmt zurück - und die, die ein Betrieb (in diesem Fall der Handwerker) vom Auftraggeber (also Euch) erhält, muss er ohnehin komplett an das FiAmt abführen.

Als Schaden entstand Euch also nur der Nettobetrag - und den erstattet die Versicherung.

Also alles bestens :))