Kann mir der Geschädigte den Betrieb für die Reparatur vorschreiben?

8 Antworten

Hallo, Du kannst als Schädiger den Geschädigten nicht darauf verweisen, dass er zB ein Waschbecken beim Baumarkt kauft und dann von einer Firma einbauen lässt;

allerdings hat der Geschädigte auch eine Schadensminderungspflicht, er kann also nicht sagen, "ich lasse den Schaden reparieren, egal was es auch kostet"

siehe § 254 BGB;

.Gemäß § 254 BGB muss sich der Vermieter als Geschädigter bemühen, den Schaden gering zu halten. Er hat die Maßnahmen zu ergreifen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder -minderung ergreifen würde;

diese Schadensminderunspflicht bedeutet allerdings nicht, dass Du ihm die für Dich billigste Reparatur vorschreiben kannst, sondern dass der Vermieter den durchschnittlichen Preis (mit einer zumutbaren Abweichung nach oben) von Dir für die Reparatur verlangen kann;

Geschädigte ist die Wohnungsgesellschaft. Diese bestimmt, auf welche Weise der Schaden behoben wird. Sie hat dabei darauf zu achten, dass nicht überzogen wird. Zum Beispiel kein Luxuswaschbecken, wenn vorher ein einfaches, bzw. normales eingebaut war.

Sie darf natürlich bestimmen, welche Firma den Schaden behebt und da das in Deinem Fall offenbar eine Fachfirma ist, weiß auch die Versicherung, dass damit automatisch auch das Waschbecken von dieser Firma kommt und erheblich teurer sein wird, als das, was man im Baumarkt oder Online-Handel bekommen kann, auch wenn es das baugleiche vom gleichen Hersteller ist.

Hintergrund: Die Fachfirma kann vermutlich nicht die Mengen abnehmen, wie Baumärkte oder Online-Händler, die ganze Posten aufkaufen und eben nur das verkaufen, was sie zu den mit den Herstellern ausgehandelten Konditionen auch bekommen können.

Die Sanitärfachbetriebe verbauen in der Regel auch nur Teile, die sie selbst beschafft haben, da sie nur dann für ihre Arbeit die nötige Garantie abgeben können. Da halten sich alle aus gutem Grund ganz strikt dran.

Beispiel: Du beschaffst übers Internet das gewünschte Waschbecken. Dieses wird im Onlineversand in den Sortieranlagen, beim Verladen in die Fahrzeuge oder beim Ausladen unsanft behandelt und zieht sich einen Haarriss zu.

Nach der Montage stellt sich heraus, dass es undicht ist und nun macht die Wohnungsgesellschaft den Handwerker dafür verantwortlich, dass er das gute Stück unsachgemäß behandelt und montiert hat. Der Handwerker wird nun die Haftung ablehnen und dann kommt es zum Streit.

Hat der Handwerksbetrieb aber das Waschbecken selbst geliefert, kann er es problemlos wieder abschrauben und an seinen Lieferanten mit der Bitte um kostenlosen Austausch zurück geben, denn er kann nun mit seiner Gewährleistung bzw. Garantie und den entsprechenden Regeln, die er mit seinen Vorlieferanten getroffen hat, arbeiten.

Mach Dir keinen Kopf: Die Versicherung weiß das und wird das akzeptieren.

Der Vermieter hat wahrscheinlich eine Vertragsfirma, die für ihn arbeitet. Damit hat er auch die Garantie, dass überhaupt ein Handwerker Zeit für eine solche Reparatur hat.

Du kannst es auch selbst organisieren, läufst dann aber Gefahr, dass du beim Auszug die Arbeit noch einmal bezahlen musst, wenn sie nicht ordnungsgemäß ist.

Da es ein Mietsachschaden ist, den deine Haftpflicht übernimmt, kann dir das doch eigentlich egal sein.

Hier liegt die Entscheidung beim Vermieter. Wer was und wie einbaut, entscheidet er, er ist Eigentümer der Wohnung und ist für die Gewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauches verantwortlich. Allerdings hast du (nur) Anspruch auf gleichwertigen und gleichartigen Ersatz.

Da die Versicherung hier den Schaden reguliert, sehe ich da kein Problem, es sei denn, sie meint, die Kosten seien zu hoch.

§ 249 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Wie du aus dieser Regelung siehst darf der Vermieter hier von deiner Versicherung das Geld verlangen um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Der zweite Satz macht deutlich, dass er diesen Geldbetrag dann dazu verwenden darf, die Sache fachgerecht reparieren zu lassen.

Kritisch wird es nur, wenn er entweder ein teureres Waschbecken einbauen lässt oder bewusst eine Firma beauftragt, die bei selber Leistung teurer ist als eine andere.

Beides sehe ich in deinem Fall nicht gegeben.