Abschlussrechnung bei Auszug

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Ich vermute, dass der Vermieter dir anteilige Kosten im Rahmen einer evtl. vereinbarten Kleinreparaturklausel aufbrummen will. Schau also zunächst, ob diese überhaupt vereinbart und auch formal wirksam ist. Um formal wirksam zu sein, bedarf es im MV der Angabe der Kosten je Einzelrep. und der Jahressumme. Fehlt beides oder nur eines, ist die Klausel unwirksam. Anteilig darf überhaupt nichts berechnet werden. Übersteigt der Betrag der Rep. insgesamt auch nur um 1 EC den im MV benannten, braucht nichts bezahlt zu werden. Eine Splittung ist also nicht möglich. Auch ist nicht jede Rep. umlegbar. Es muss sich def. um Kleinrep. handeln. Eine Waschbeckenerneuerung gehört da nicht dazu. Solltest du schuldhaft Schäden verursacht haben, könntest du versuchen, diese über deine Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. Normale Abnutzung natürlich nicht. Da aus deinen Ausführungen nichts eindeutig herauslesbar ist, müsstest du hier noch mal darstellen, um was es sich jeweils konkret handelt. Je nach Auszugsdatum (Rückgabe der Wohnung) ist nach 6 Monaten ein Schadenersatzanspruch verjährt. Außerdem müsste der Vermieter dir selbst eine Frist von 14 Tagen einräumen, um selbst die evtl. Schäden zu beseitigen. Macht er das nicht und repariert selbst, bräuchtest du nix zahlen.

Hallo, erst schon mal Vielen Dank für die super detaillierte Antwort, das hilft mir schon mal wesentlich weiter mit der Klausel und Angaben welche im Mietvertrag aufgeführt sein müssen. Leider ist mir über die Jahre ( hab 11 Jahre drin gewohnt) der Mietvertrag abhanden gekommen und bekomme den auch nicht, trotz mehrmaliger Nachfrage, vom Vermieter als Kopie übersendet. Die Waschbeckenerneuerung ( Becken soll von 2000 sein) wird nicht weiter drauf eingegangen, außer halt die Kostenübernahme. Bei der Badewanne ist eine "Beschädigung auf Wulst und 1 mal Beschädigung nähe Abfluss beseitigt worden, hier liegt die Rechnung über 247,52 Euro bei. Wie bereits erwähnt waren die Beschädigungen schon bei meinem Einzug ich ich denke die Badewanne ist bestimmt 40 Jahre alt.

Normalerweise hätte der Vermieter dir Gelegenheit geben müssen, die Schäden selbst zu reparieren. Warum Rollogurt? Warum hast du das Übergabeprotoll bei Einzug nicht gemacht? Hast du Beweise, dass die Schäden schon bei Einzug da waren?

Der Vermieter kann Bezahlung nur gegen Vorlage der Rechnungen verlangen, ansonsten gar nicht. Leg doch schriftlich Widerspruch ein, Mängel bereits bei Einzug, keine Rechnungen.

wobei ich hier kein Abnahmeprotokoll erhalten habe. Und auch auf Nachfrage beim Vermieter dieses nicht ausgehändigt bekomme.

Jetzt hast Du den Salat,Du hättest darauf bestehen müssen.

Jetzt bei der Abnahme wurden die ängel festgehalten,also musst Du wohl dafür bezahlen.

Natürlich muss der Vermieter Dir Belege zeigen.

Ich denke der Vermieter hat diese anderen Dinge gar nicht repariert,er will einfach noch zusätzlich abkassieren.

Wann bist du ausgezogen? Wann hast du die Forderung erhalten? Sind die Arbeiten bereits erfolgt und wann? Erst die Antwort auf diese Fragen ermöglicht mir, zielgerichtet zu antworten.

Ohne Rechnung musst Du zunächst garnichts bezahlen. Allerdings sollte das alles erneuert werden müssen, scheinst Du in der Wohnung "dolle" gewohnt haben. Ich würde mir, je nachdem wie hoch die Nachforderungen sind, ggf. Hilfe bei einem Mieterschutzbund holen. Allerdings snd da auch ca. 70 € als Jahresbeitrag fällig.