hauptmieter kündigt untermieter zieht nicht aus?

4 Antworten

Der Vermieter hat kein Vertragsverhältnis mit dem Untermieter B.

Hauptmieter A ist dafür verantwortlich, die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt und im vereinbarten Zustand (also in der Regel leer und ohne noch vorhandenen Untermieter) an den Vermieter zurückzugeben.

Wenn A die Wohnung also nicht vertragsgemäß zurückgeben kann, haftet er gegenüber dem Vermieter dafür.

Wenn A aber eine rechtzeitige und wirksame Kündigung gegenüber B ausgesprochen hat, und B bleibt einfach trotzdem, dann dürfte A Schadenersatzansprüche gegenüber B geltend machen können. (Wohl in dem Umfang, wie er selbst gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig war.)

Wenn die Kündigung des Untermietvertrags aber aus irgendeinem Grund unwirksam sein sollte (Formfehler o.ä...), dann kann es sein, dass A die A'-Karte gezogen hat.

Nur meine persönliche Einschätzung, bin kein Jurist.

Rechtsgrundlage ist hierfür §546 Abs. 2 BGB. Demnach kann der Eigentümer die Herausgabe vom Untermieter verlangen. Aufgrund dessen, kann der Eigentümer Nutzungsentschädigung vom Untermieter verlangen.

Kann der Vermieter geld vom den Hauptmieter verlangen?

Natürlich, er ist ja als sein Vertragspartner verpflichtet, die Wohnung zum Mietende geräumt zu übergeben.

G imager761