Ummelden als Untermieter, wenn Hauptmieter nicht gemeldet ist?

3 Antworten

Der Hauptmieter, dein Vermieter und Wohnungsgeber, gibt in der Wohnungsgeberbestätigung, die er dir ausstellen muß, die Adresse der Wohnung, in die Du einziehst, an. Das er selbst nicht dort wohnt oder gemeldet ist, ist völlig egal.

Das ist kein Hindernis, dass der Hauptmieter dort nicht gemeldet ist. Du brauchst zur Ummeldung im Einwohnermeldeamt lediglich eine Wohnungsgeberbestätigung. Und diese darf dir der Hauptmieter ausstellen. Er ist ja Wohnungsgeber, also alles korrekt.

Hallo,

du hast doch mit dem Hauptmieter nix zu tun Melderechtlich gesehen.

Du meldest dich in der Adresse der WG an und dein Hauptmieter macht einfach seinen Friedrich-Wilhelm auf die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt und fertig ist das ganze.