Mietvertrag änderung Wohngemeinschaft?

4 Antworten

Die 1. Frage nach dem Mietvertrag: Wurde dort mit dem Vermieter vereinbart, dass ein Hauptmieter durch eine dritte Person im Verlaufe des Mietverhältnisses ersetzt werden kann? Wenn ja, dann müsste der Vermieter und du die 2. Hauptmieterin aus dem MV entlassen und an deren Stelle den neuen Hauptmieter substituieren. Wenn nein, dann muss der Vermieter mit dem Vorhaben des Hauptmieterersatzes konfrontiert und seine Zustimmung eingeholt werden. Stimmt der Vermieter nicht zu, dann kann der Mietvertrag nur durch beide Hauptmieter gekündigt werden, wenn ein Hauptmieter aus dem Vertrag aussteigen will. Ordentliche Kündigung bis 5.5.16 zum 31.07.16. 

Wenn der Vermieter der Substitution eines Hauptmieters also zustimmt, wäre die Betriebskostenabrechnung und die Kautionserstattung rechtssicher zwischen den beiden Hauptmietern zu klären.

Die 2. Frage nach dem Untermietvertrag: Hat der Untermieter ordentlich mit 3-Monatsfrist gekündigt? Wurde die Kündigung beiden Hauptmietern schriftlich übergeben? Besteht im Mietvertrag eine Nachmieterklausel, so dass der UMV aufgelöst und ein neuer Untermieter sofort in das UMV eintreten kann? Wie sind Betriebskosten mit dem scheidenden Untermieter geregelt? Wurde eine Kaution bei wem hinterlegt?

Die Untervermietung kann nur im Zusammenhang mit dem Hauptmietvertrag behandelt werden, weil einer der Hauptmieter aus dem Hauptmietvertrag und damit aus dem Untermietvertrag ausscheiden will.

Ordentliche Kündigung bis 5.5.16 zum 31.07.16. 

Bis 4.5.

das müsst/könnt Ihr gemeinsam vereinbaren. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Der Vermieter entlässt einen Hauptmieter und erkennt nur Dich oder Dich + jemand Neues als neuen Hauptmieter an
  • Ihr kündigt gemeinsam den Mietvertrag
  • der Vermieter kann dann mit Dir oder mit Dir + jemand Neues einen neuen Vertrag abschließen

In jedem Fall müssen die beiden jetzigen Hauptmieter und der Vermieter eine Einigung mit dem Vermieter finden.

Was genau kommt jetzt wegen des Mietvertrages auf mich zu

Als erstes die Frage was der Vermieter dazu sagt.

Denn ohne den geht eine Vertragsänderung nicht.

Mehrere Möglichkeiten kommen in Betracht.

1. Alle am Vertrag beteiligten Personen, also auch der Vermieter, stimmen der Entlassung der einen Hauptmieterin aus dem Vertrag und der Aufnahme eines neuen oder 2 neuer Hauptmieter zu.

2. Der Vermieter stimmt dem nicht zu, müßte der komplette Vertrag von den jetzigen Hauptmietern gekündigt werden. In der Hoffnung das der Vermieter einen neuen Vertrag mit "alten" Hauptmieterin und neuen Hauptmietern abschließt.

Der Untermietvertrag hat damit nichts zu tun.

Das ist Sache zwischen dem vermietenden Hauptmieter und seinem Mieter.

Das musst du mit dem VERMIETER aushandeln. Er könnte auch auf die Idee kommen, dass ihr nur gemeinsam kündigen könnt. Dann müsstet ihr euch eine neue Bleibe suchen.