Anmeldung mit dem Untermietervertrag nicht möglich. was tun ?

6 Antworten

Für 2 Monate mußt Du Dich doch nicht ummelden.

Davon abgesehen ist für eine Ummeldung seit dem 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbestätigung nötig. Diese ist, wenn man zur Miete wohnt, vom Vermieter (Wohnungsgeber) auszustellen.

Ich denke, es ist nicht möglich, daß ein Untermieter an dich nochmals untervermietet (wenn auch zeitlich begrenzt). Das kann, meines Wissens, nur der Hauptmieter der Wohnung tun.

Und dann auch noch ein Untermieter, der nicht angemeldet ist... Dubios!

Und so könnte die Story weitergehen: Du willst deine Kaution und die Miete zu Recht zurück. Der nicht gemeldete Untermieter ist nicht mehr auffindbar und der Hauptmieter kannte den Betrüger nur "flüchtig"...

Ausziehen. Wenn Dir irgendjemand eine Wohnung unter vermietet und nicht mal der Hauptmieter das (offiziell) möchte, dann ist doch alles klar.

Der Hauptmieter möchte offensichtlich nicht, dass ich mich in der Wohnung offiziell anmelde ( der Grund ist mir nicht bekannt, den kenne ich nicht ) Ich habe leider mit dem Untermieter den MietVertrag abgeschlossen und 2 Monate Miete + Kaution im Vorausbezahlt. Ausziehen heisst viel Geld in die Tonne treten für mich.

@kikibuh

Vermutlich ist der Vertrag gar nicht rechtens, wenn der nicht funktioniert. D.h. Du kannst Dein Geld zurückfordern.

@kikibuh

Der Untermieter hat doch gar nicht das Recht, die Wohnung nochmal weiter unterzuvermieten!

@716167

Der Untermieter hat doch gar nicht das Recht, die Wohnung nochmal weiter unterzuvermieten!

Wo steht das?

@DarthMario72

Das steht vermutlich im Mietvertrag mit dem eigentlichen Mieter. Wäre jedenfalls komisch, wenn der Mieter einen Untervermieter und der wieder beliebige andere Untervermieter heranholen darf. Als Immobilienbesitzer würde ich das niemals dulden.

Wenn der Vertrag nicht rechtens ist, wie und wo soll ich das Geld zurückfordern ? 

@kikibuh

Wie, wie und wo? Wenn jemand zu unrecht einen Vertrag abschliesst und auch noch Geld dafür kassiert, ist das ein reinrassiger Betrug. Der Typ wird richtig bestraft, wenn er das Geld nicht zurück zahlt. Der würde sogar vermutlich noch bestraft, wenn er das Geld zurück zahlt, weil er nicht berechtigt war einen solchen Vertrag zu schliessen. Droh mal mit einem Anwalt und im Zweifel gehst Du tatsächlich zu einem Anwalt oder wenn das Geld knapp ist zum Mieterverein und lass Dich da beraten.

@Walljet

den ball mal schön flach halten. hier wird einiges durcheinander gebracht.

Du bist dort quasi zu Besuch. Da kannst du dich nicht anmelden.

Der eigentliche VERMIETER könnte da auch noch etwas gegen haben. Er könnte dem Hauptmieter wegen unerlaubter Überlassung der Wohnung kündigen.

und ist das schlimm? nach 2 monaten bist du wieder weg und kein hahn kräht mehr danach. Übrigens ist es nicht verboten, eine wohnung zu mieten und nicht selbst einzuziehen. Allerdings müsste Dir Dein Vernieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. dazu ist er verpflichtet. Der eigentliche Vermieter ist aussen vor.