Haftpflichtversicherung verlangt Reparatur-Rechnung für Handy, ich will aber das Geld behalten?
Hallo, ein Bekannter hat mein Smartphone runtergeschmissen. Ich habe mir von einer lizensierten Firma einen Kostenvoranschlag zur Reparatur geben lassen. Das Handy kann nicht repariert werden, Austauschgerät kostet 360 €.
Die Haftpflicht von meinem Bekannten hat den Fall angenommen, möchte nun aber die Rechnung der Reparatur/ bzw. des Austauschs, bevor sie mir das Geld überweisen.
Ich habe aber nicht vor, das Handy zu reparieren/ auszutauschen und möchte das Geld.
Was soll ich sagen? Ist das mein Recht?
5 Antworten
Das riecht förmlich nach Beschiss! Dein Handy ist so kaputt, dass es nicht mehr repariert werden kann. Austauschen willst du es auch nicht - du willst die Kohle. Also was wird die Versicherung wohl denken? So kaputt kann das Handy gar nicht sein, wenn er es nicht reparieren lassen will. Und wenn es so kaputt ist, warum will er es dann nicht austauschen? Ein Leben ohne Handy ?
Man kann eine Autoversicherung doch nicht mit einer Privathaftpflicht vergleichen, das sind 2 komplett andere Welten! Die Versicherung muss dir nur die Wiederherstellung erstatten und wenn diese den zeitwert übersteigt nicht einmal das.
Der Versicherer erstattet dann aber nur max. den Zeitwert des Handys ohne MwSt.
Also keine 360 €!
Da hast du kein Mitspracherecht , das wird gemacht weil ja sonst jeder einfach von einem Kumpel das alte Telefon zerstören ließe um so noch Geld zu bekommen.
Du kannst nix machen außer sagen ob Reperatur oder Umtausch. Was schon sehr nett ist , bei meinem Kumpel haben sie Reperatur automatisch gesagt und danach war es immer noch defekt.
Selbstverständlich darfst Du auf Auszahlung des Geldes bestehen.
Du bekommst dann die Mehrwertsteuer vom Gesamtbetrag abgezogen.
Du scheinst dich nicht so gut damit aus zu kennen!?
Meinste?
Der Haftpflichtversicherer für den ich lange gearbeitet habe, der sah das ganz anders.
Nein, dieses Recht hast du nicht! Im Gegenteil, die Versicherung darf auf Reperatur bzw. Austausch pochen sonst schreit es nach Versicherungsbetrug.
Also das ist mal wieder der totale Schmarren was man hier hört. Da könnte ich genauso gut im Wirtshaus nachfragen.
"
Fiktive Abrechnung ohne ReparaturFür den Geschädigten gibt es keine Reparaturpflicht, rechnet er nach Unfall Gutachten ("fiktiv") ab und lässt den Schaden NICHT reparieren, so bekommt er nur den Betrag des Gutachtens OHNE die Mehrwertsteuer ersetzt. Eine fiktive Abrechnung ist legitim!!!
"
- Quelle:
http://www.kfz-gutachter-liebl.de/rechte_ansprueche.htm
Aber das gilt nicht für Privathaftpflicht Schäden! Und um diesen handelt es sich hier nun einmal! Wenn du deinen link mal richtig anschaust steht da "Kfz" 😉 Also ich würde sagen, "du" solltest dir die ganze sache genauer anschauen bevor du hier "schmarren aus deinem Wirtshaus erzählst!
Wonach das klingt ist mir egal, das Handy ist kaputt, die Wertminderung beträgt 360 € das hat mir eine lizenzierte Firma bestätigt.
Wieso muss ich mir deshalb das Handy reparieren?!
Wenn ein Autoschaden entstanden ist, ist es ebenso das gute Recht des Besitzers, das Auto selbst zu reparieren. Es steht ihm aber immer das Geld zu, was es von einer offiziellen Werkstatt kosten würde, reparieren zu lassen.
Mit Betrug hat das gar nichts zu tun.
Ich habe das Gefühl, hier schreiben alle nur was ihnen gerade in den Sinn kommt, ohne fundierte Kenntnisse!