Kfz Unfall, soll man nach Gutachten abrechnen, Kostenvoranschlag, oder gemäß Reparatur Rechnung?

4 Antworten

Nach Gutachter abzurechnen geht eventuell kann aber ein schlechtes Geschäft sein wenn die realen Reparaturkosten durchaus bis zu zehn prozent höher ausfallen können. Aber ob es wirklich Sinn macht ist was anderes.. Der Stellt erst mal fest ob es nun ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder eine Instandsetzung lohnt bzw beziffert den Schaden.

Dann kannst du Dir den Schaden zwar auszahlen lassen was aber ohne Mehrwertsteuer passiert. Also wieder ein verlustgeschäft. wenn du deinen Wagen reparieren lassen willst. dich an einem Unfall zu bereichern soll ja auch nicht passieren also wird man dir vermutlich bares anbiieten und das wirkliche böse erwachen kommt hinterher wenn die reale rechnung vorliegt.

Zuerst solltest Du dir klarwerden was du willst und was dein Anspruch ist. Wenn du unverschuldet an einem Unfall beteiligt bist hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug was dir aber auch in Geldform ausbezahlt werden kann.

das geld kannst du einstreichen wenn die reparatur ohne Mietfahrzeug überstehen kannst. Schmerzensgeld ist die zweite wenn du noch immer Kopfschmerzen oder Probleme mit deinem Nacken hast. hast.. An sonsten ist da nicht viel zu holen was letztlich auch nicht sinn der Sache ist.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden hast Du in der regel 10 Tage ab Zugang des Gutachtens ( bzw der information das es ein totalschaden ist ) Zeit einen ersatzwagen zu kaufen und den zuzulassen. Denn dann läuft auch der Mietwagenanspruch aus.. aber das solltest du Dir von einen Anwalt genauer erklären lassen den übrigends auch die gegnerische Versicherung zahlt.

Schrei nicht sio laut das du das höchstmögliche herausholen willst den deine verpflichtung als Geschädigter ist den Schaden so gering wie möglich zu halten und nur so hoch wie unbedingt nötig. du hast nur anspruch auf den ausglkeich des schadens und nicht mehr aber uch nicht weniger.. das sollte dir bewusst sein. denn Versicherer streichen zum teil schnell mal irgendwelche Auszahlungen oder Leistungen wenn Du deinen Pflichten der entsprechend der Schadensminderungspflicht nicht nachkommst. . Joachim

Ich würde es über einen Gutachter machen. Ein vernünftiger Gutachter sieht das mitunter auch alles mal ein bisschen großzügiger, als eine Werkstatt. ^^

Was die wenigsten wissen: Du kannst das komplette Gutachten und den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung auch alles über einen Anwalt laufen lassen. Den Anwalt bezahlt in dem Fall auch die gegnerische Versicherung.

Ich würde dir also raten: Hör dich mal um, ob jemand einen großzügigen Gutachter kennt. Dann schaffst du das Auto hin und lässt ein Schadensgutachten erstellen. Solltest du dein Auto dadurch nicht nutzen können, steht dir für die Zeit, während der Begutachtung ein Leihwagen zu, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Wenn das Gutachten fertig ist übergibst du es zusammen mit dem Unfallbericht und den Daten des Unfallgegners einem Anwalt deiner Wahl. Der regelt das dann alles für dich.

So habe ichs auch gemacht. Ich habe mir das Geld für den entstandenen Schaden auszahlen lassen und hab den Schaden dann für kleines Geld zusammen mit einem Kollegen wieder gerichtet. ^^

Das Höchstmögliche "rausholen" bei nicht selbst verursachtem Schaden, kann nur derjenige, der von der Materie Ahnung hat und weiß, wie und wo und wie günstig er das beschädigte Fahrzeug reparieren lassen kann. Und da liegen unter Umständen zwischen Gutachten und tatsächlich entstehenden Reparaturkosten Welten! Aber nicht, wenn man in eine x-beliebige Werkstatt geht und einen Blanko-Auftrag unterschreibt!

Auf Kostenvoranschlag. Wird bei allen drei Möglichkeiten etwa gleich sein.