Muss man einen Haftpflichtschaden reparieren lassen
Ich habe eine Frage zur KFZ-Haftpflichtversicherung. Da ich selbst zum Glück noch nie einen Schaden hatte, kann ich das nicht so genau beantworten...
Meine Lebensgefährtin hatte an Ihrem Auto vor Kurzem einen kleinen Schaden (Lackkratzer und kleine Delle) weil ihr jemand beim Rückwärtsfahren in Ihr Auto reingefahren ist.
Der Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt hat einen Betrag von ca. 750,-- ausgewiesen. Diesen Betrag hat sie bei der gegenerischen Versicherung geltend gemacht.
Nun kam ein Verrechnungsscheck der Versicherung über eine vergleichbare Summe mit dem Hinweis dass der Schaden aber nur bei einer Auswahl von bestimmten Werkstätten repariert werden darf.
Es stellt sich aber nun die grundsätzliche Frage ob die Reparatur noch Sinn macht. Es ist nur ein minimaler Blechschaden, das Auto ist schon alt und ein Neukauf steht im kommenden Jahr an. Aufgrund des Alters des Autos ist es auch nicht wichtig dass das Auto im Falle des Verkaufs gut dasteht, da es bestenfalls noch für einen Führerscheinneuling für die ersten 2 Jahre taugt, oder auch gleich verschrottet wird.
Wie verhält sich das jetzt - soweit ich weiß darf man das Geld der Versicherung auch behalten ohne das Auto reparieren zu lassen, oder hat sich daran etwas geändert? Weiterhin habe ich mal gehört dass man in einem solchen Fall aber den Betrag der Versicherung abzüglich der Mehrwertsteuer behalten darf. Da hier der Scheck ja schon da ist - muss sie dann die Summe der MWST herausrechnen und wieder zurück überweisen?
Kann mir da jemand helfen?
Schonmal vielen Dank!
4 Antworten
Wenn sie "nach Gutachten" abrechnet, steht ihr die Mehrwertsteuer nicht zu. Sie muss den Scheck also mit diesem Vermerk zurück schicken.
Der Schaden wird an den Zentralverband gemeldet, um zu verhindern, dass der gleiche Schaden mehrfach abgerechnet wird.
Normalerweise kann dir die gegnerische Versicherung bei einem Haftpflichtschaden nicht vorschreiben, in welche Werkstatt du zu fahren hast.
Komisch finde ich aber, dass die Versicherung euch schon den kompletten Schaden erstattet hat, obwohl erst ein Kostenvoranschlag vorliegt und euch dann noch eine Werkstatt vorschreiben will.
Normalerweise gibt es 2 Möglichkeiten:
-Ihr reicht den KV ein und teilt mit, dass anhand dessen abgerechnet werden soll. Dann bekommt ihr die Summe ohne MwSt.
-Ihr reicht eine Rechnung ein und bekommt diese erstattet..mit MwSt.
Die gegnerische Versicherung kann keineswegs vorschreiben, in welche Werkstatt der Geschädigte zu gehen hat. Dabei wären dann auch Mehrkosten fällig, wenn diese "vorgeschriebene" Werkstatt weiter weg wäre.
also in der regel ist das so:
wenn ihr den schaden reparieren lasst, dann können euch einige werkstätten aufgebrummt werden, die eben einen vetrage mit der versicherung haben...
soweit so gut. in diesem fall wären dann die materialkosten, die arbeitskosten (stundenlohn), sowie ein leihauto in den kosten vorhanden.
wenn man aber auf eine werkstatt verzichtet und zB angibt den schaden selbst reparieren zu wollen, dann bekommt man nur die materialkosten erstattet.
wie das jetzt bei euch ist, weil ihr den scheck ja schon habt kann ich leider nicht sagen...
Unsinn. In einem Haftpflichtschaden kann dem Anspruchsteller keine Werkstatt aufgebrummt werden. Bitte nicht mit einem Kaskoschaden verwechseln. Auch die Lohnkosten sind ersatzpflichtig, wenn eine Reparatur nicht nachgewiesen wird.