Schadensabrechnung mit Kostenvoranschlag - welche Abschläge drohen?
Ein Haftpflichtschaden eines Mieters in einer Wohnung soll auf Basis des Kostenvoranschlags eines Handwerkers mit der Versicherung abgerechnet werden, ohne das die Arbeiten jetzt auch tatsächlich ausgeführt werden. Die Versicherung kündigt an nur Netto (Ohne Mehrwertsteuer) zu bezahlen - ok, so weit verständlich. Aber darf die Versicherung weitere Abzüge machen? Sie hat von der Erstattung die Fahrtkosten des Handwerkerangebots ebenso abgezogen wie einen weiteren (üppigen) Prozentsatz pauschal. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage für solche Abzüge? Müssen wir uns beliebige Abzüge gefallen lassen? Herzlichen Dank für schlaue Hinweise ;-)
2 Antworten
Wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt wird, fallen ja auch keine Fahrtkosten an.
Du kannst froh sein, dass sie überhaupt etwas zahlen, schon allein um zu verhindern, dass der gleiche Schaden bei einer anderen Gesellschaft noch mal gemeldet wird, wird normalerweise auch eine Abschlussbesichtigung durchgeführt.
Jein ;-)
Eine Haftpflicht begleicht in der Regel die Beseitigung des Schadens - dazu ist sie verpflichtet. Zur Reduzierung von Mißbrauch wird aber bei Abrechnung auf Kostenvoranschlagsbasis einiges abgezogen.
Das kannst Du vermeiden, wenn Du die Arbeiten durchführst und die Rechnung vorlegst ...
Jede Versicherung muß mit den Beiträgen ihrer Versicherten sparsam umgehen - die Versicherung macht nichts anderes, als die Zahlungen ihrer Mitglieder ohne Schaden an jene mit Schaden weiterzureichen. Also nicht "die Versicherung" zahlt, sondern Deine Nachbarn links und rechts, oben und unten g