Zwang zur Reperatur nach Haftpflicht - Regulierung

6 Antworten

 nur 2/3 Drittel des Kostenvoranschlages.

Wie hat die Versicherung dieses in Ihrem Abrechnungsschreiben begründet? Dir steht der netto Betrag zu, sofern keine Mehrwertsteuer angefallen ist.

Kann ich von der gegnerischen Haftpflicht den vollen Betrag verlangen?

Handelt es sich um keinen wirtschaftlichen Totalschaden dann kannst du die vollen netto Reparaturkosten verlangen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kannst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert verlangen.

muss ich die Reparatur vornehmen lassen?

nein, musst du nicht. Du entscheidest selber was du mit dem dir zustehenden Schadensersatzanspruch (Geld) machst.

muss ich den Differenzbetrag zwischen Neukauf und Erstattungsbetrag zurückzahlen?

bei korrekter Bezifferung des Schadenersatzbetrages nicht

hat die Haftpflichtversicherung überhaupt einen Anspruch auf Belege zur Verwendung des Geldes

Wenn bei der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung Mehrwertsteuer angefallen ist und du diese von der Versicherung erstattet haben möchtest, dann musst du die Rechnung als Beleg einsenden. ansonsten nicht.

Du hast die Wahl zwischen Reparatur oder auszahlen. Wenn du nicht reparieren lässt bekommst du den Reparaturbetrag aber ohne Steuer

Muss ich der Versicherung mitteilen, was ich jetzt machen will, reparieren oder neu kaufen? Wo kann man sowas rechtlich gesehen nachlesen, welche Recht die Versicherung mir ggü. hat?

Es gibt keinen Zwang zur Reparatur und man muss den genauen Nachweise des Geldes auch nicht nachweisen. Der Anspruch auf Schadensersatz entsteht schon allein dadurch, dass man den Wert (des Fahrrades) ja verloren hat.

Allerdings ist es so, dass man, wenn man nicht reparieren laesst, eben nicht die Mehrwertsteuer erstattet bekommt aus dem Kostenvoranschlag. Denn die zahlt man dann ja auch nicht.

Wird das Rad aber repariert und man hat die Rechnung und legt die dort vor, dann zahlt die Versicherung die Mehrwertsteuer nachtraeglich, bzw. den vollstaendigen Rechnungsbetrag mit Mehrwertsteuer.

Du kannst es also reparieren lassen und die Kosten inkl. Mehrwertsteuer erstatten lassen oder aber das Geld ohne Mehrwertsteuer einstecken und damit machen, was du willst.

Bei einen Totalschaden wird immer Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ausgezahlt. Wenn Dein Fahrrad also 300 EUR wert hatte, die Reparatur aber 400 kosten würde, es jetzt noch 50 EUR Restwert hat, dann würden Dir eben die 300 (Zeitwert) abzuüglich der 50 (Restwert) = 250 EUR ausgezahlt. Was Du mit dem Rest des Fahrrades machst bleibt Dir über lassen.

Ist das kein Totalschaden, dann kannst Du das für die Schadensumme reparieren lassen oder auch fiktiv abrechnen (Schadensumme auszahlen lassen) rechnest Du fiktiv ab, wird die MwSt abgezogen, da nicht angefallen.

Reparierst Du selbst, dann kannst Du für nachgewiesese angefallene MwSt eine Nachzahlung verlangen.

Natürlich kannst du die Mehrwertsteuer nicht einfach selbst einstecken. Das macht dann ja schon alleine 19 % aus.

Und ja, die Versicherung kann auf einen Nachweis der Reparatur bestehen.

Eine Haftpflichtversicherung soll ja nicht dazu führen, dass du dich bereichern kannst.

Wer von Euch beiden hat denn jetzt recht? Und ich habe doch die MwSt. garnicht erhalten, oder habe ich da was übersehen? Und wenn ich mir ein neues Fahrrad für den vollen Betrag kaufe?

@Murm1

Wenn du ein neues Fahrrad kaufst, ist im Kaufpreis ja wieder die MwSt enthalten. Diese muss der Händler ans Finanzamt abführen.

Das gleiche gilt für eine Reparaturrechnung.