Haftpflichtschaden bei Verladung von verkauften Artikeln?

5 Antworten

Die bisherigen Antworten waren hilfreich. Sie richten sich aber nur in das Privatrecht (BGB). Nach meinen Infos gibt es aber Leute, die solche Schäden provozieren um dann zu kassieren. Ob das Betrug ist oder anders genannt wird möchte ich nicht beurteilen, dabei kann u. U. das StGB zu Zuge kommen.

Wesentlich ist:

Wo ist das passiert? War ein Zeuge anwesend - hast du Fotos gemacht um den Schaden zu dokumentieren - Kennzeichen des Fahrzeuges - Alter des Fahrzeuges Pesonalien u.s.w.; alles wie bei einem Verkehrsunfall.

Melde den Sachverhalt unbedingt deiner PHV, die kennt sich bestens aus und wird den möglichen "Schaden" abwenden.

Lass dich auf keinen Fall zu einer Zahlung verführen, dann erkennst du u. U. eine Zahlungsverpflichtung an. Auch dann nicht, wenn dein Gegner sagt: Es ist dann alles erledigt. Nachforderungen können immer noch kommen. MfG

TheHack069 
Fragesteller
 02.02.2020, 17:58

Das ist auf dem Parkplatz(bin mir nicht sicher ob das privat ist?!) eines Sportvereins passiert(gemietete Garage als Lager). Ich hatte keinen Zeugen er hatte allerdings einen älteren Herren dabei der daneben stand. Also der Wagen hatte 2.000 Km gelaufen und kurz zuvor erst einen Unfall an der Front. Ich habe keinerlei Daten von dem Herren bekommen, da er auch sehr schnell auf 180 war.
Das ganze geht am Montag an die Versicherung und dann sehen wir weiter. Von meiner Seite aus wird keine Zahlung getätigt auch nicht nach dem netten "ich weiß ja jetzt wo du wohnst".


TheHack069 
Fragesteller
 02.02.2020, 18:26
@TheHack069

Edit: Bilder vom Schaden sind auch gemacht worden.

und vorderte mich auf mit Ihm diese in sein KFZ zu verladen.

Und warum sollte jetzt Deine PHV für einen Schaden einspringen, welchen Du gemeinsam ! mit dem Verkäufer verursacht hast, als Du ihm eine Gefälligkeit erwiesen hast? Anders kann ich Deine Mithilfe beim Verladen dieses Teiles nicht einordnen.

Und wie sieht es mit dem "mündlichen Kaufvertrag" aus?

Der war doch erkennbar abgeschlossen, denn sonst hätte der Käufer dieses Teil wohl eher nicht bei Dir abholen wollen, nachdem Du diese Hinterachse zuvor bei EBAY-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten hast.

TheHack069 
Fragesteller
 02.02.2020, 17:06

Vielen Dank wilees, ich habe gestern schon mit meinem Versicherungsmakler gesprochen und dieser meinte ähnliches.
Also könnte er jetzt höchstens gegenüber mir eine Anzeige stellen, diese wird allerdings im Sand verlaufen da ich Ihm ja prinzipiell nur geholfen habe.
Muss ich noch weitere Schritte gehen? Rechtsbeistand suchen etc.? oder erstmal abwarten was kommt?

wilees  02.02.2020, 17:16
@TheHack069
Also könnte er jetzt höchstens gegenüber mir eine Anzeige stellen,

Was ! würde der Käufer anzeigen wollen ? Eine Sachbeschädigung im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung? Wenn ginge es hier um eine zivilrechtliche, abersicherlich nicht strafrechtliche Auseinandersetzung. Ergo .....

erstmal abwarten was kommt....

Wie bereits beschrieben, wurde der Schaden dokumentiert und gab es Zeugen, wenn nicht würde ich dem ganzen nicht viel Beachtung schenken, bzw. sollte der Käufer dich schriftlich beschuldigen, dann würde ich auf die Beweispflicht hinweisen und dann sehen wie er sich verhält.

Bzgl. dem mündliche Vertrag, würde ich ihn anschreiben bis Tag X meistens 14 AT die Ware abzuholen, ansonsten fällt diese wieder an dem Verkäufer zurück und fertig, aber wie gesagt ommer schön alles schriftlich machen und wenn du nur eine email-Adresse hast dann immer alles schön mit Lesebestätigung!

TheHack069 
Fragesteller
 02.02.2020, 19:21

Alles klar, ich warte was da dann noch kommt. Leider haben wir das alles telefonisch geregelt und wir kamen nicht mal dazu den Vertrag zu unterschreiben.

... als Verkäufer sollte dieser aber doch wissen, ob und wie er versichert ist. Wie sonst kann er denn hier beladen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nach anruf bei der Polizei wurde uns vermittelt dass dies ein HaftpflichtSchaden sei

Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs sind nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt. Da der Schaden beim Gebrauch des Fahrzeugs des Käufers entstanden ist, muss er sich an seine KFZ-Versicherung wenden, und sofern er keine Vollkasko hat, geht er leer aus.

wattdennnu2  02.02.2020, 18:30

Passable Haftpflichtarife decken das Be- und Entladerisiko ab!