Kann man eine kurzzeitversicherung 5 Tage zurückgeben oder verkaufen ?
Habe eine Kurzzeitversicherung im Internet gekauft vor 2 Tagen für LKWs 5 Tage Dauer für die Überführung eines 1 Jahr alten Lieferwagens. Habe mich aber vor dem Kauf nicht bei der Zulassungsstelle informiert wegen Corona ... und so habe ich kurz davor die Versicherung bestellt und bin hin gefahren dann sagten sie ich müsste Termin machen und mindestens noch 3-4 Tage warten. Leider war es mir nicht bekannt und ich wurde abgewiesen in meinem Landkreis ist es schon lange wieder kein Problem Kurzzeitkennzeichen ohne Termin zu holen. Da der Lieferwagen 400km von mir entfernt war kam dass für mich nicht in Frage und der Lieferwagen sofort benötigt wird und ich habe den dann von einer Spedition überführen lassen. Meine eigentliche Frage: wäre es jetzt möglich die Versicherung zurück zu geben oder zu verkaufen bei Kleinanzeigen? Betrag liegt bei etwa 50€
3 Antworten
Verkaufen bei Kleinanzeigen bestimmt nicht, da ja deine Daten hierzu verwendet wurden und nur für dich gültig sind!
Eine Rückerstattung der Versich.kosten bei nachweisbarer Nichtverwendung beim Versicherer wäre ein Versuch wert... ;-)
Gruß einer Versich.maklerin
Wie soll das denn gehen, ohne komplette Daten von der Zulassungsstelle gibt es doch gar keinen Fz.-Schein und somit auch keine Versicherung?
Das hättest du vorher recherchieren müssen. Das Geld für die Kurzzeitversicherung bekommst du nicht zurück.
Bestimmt, wenn Du das so mit Deinem Makler vereinbart hast.
Meine Vers. macht das nicht, auch die Zulassungsstelle spielt meist nicht mit, wenn die ausgestellte eVBN nicht passt.
Nein die Daten wurden nicht verwendet dass ist nicht richtig zumindest kann die versicherung für jeden verwendet werden weil ich mein Nachbar mal die versucherung geschenkt habe obwohl ich sie auf meinen Namen gekauft habe aber dass ist nur auf der Rechnung so und der andere Namen war damals ü überhaupt kein Problem