Haftpflicht Versicherung Bei schaden an fremdem Auto?


15.12.2021, 18:05

Anbei noch zwei Bilder vom Schaden.

6 Antworten

Bei der Frage, ob die Privathaftpflicht oder die KFZ-Teil/Vollkasko zuständig ist, kommt es darauf an, ob der Schaden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstanden ist.

Problem: Zum Gebrauch zählt weit mehr als nur das Fahren.

Auch das Be- und Entladen, das Ein- und Aussteigen, selbst Reparaturarbeiten am Fahrzeug zählen zum Gebrauch.

Das Zuwerfen des Schlüssels steht mit dem beabsichtigten Einsteigen in Verbindung, so dass die Versicherung jetzt argumentiert, der Schaden wäre beim Gebrauch des KFZ (bei einem Teil des Einsteigevorgangs) entstanden und somit würde die Benzinklausel greifen.

Ob das zu weit hergeholt ist, müsste ein Gericht entscheiden.

Hättest du deiner Freundin etwas anderes zugeworfen, wäre der Fall klar, da dann keine Verbindung zu einem Gebrauchsvorgang vorliegen könnte.

Du hast den Schaden verursacht, aber ihre Versicherung soll zahlen? Haben die was falsch verstanden? Kann mir nicht vorstellen, daß das richtig ist.

jimmz 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:10

Das kann ich mir auch nicht vorstellen. Zumal es ja nicht im Straßenverkehr, beim Fahren o.Ä. passiert ist.
Aus Interesse habe ich auch das Beispiel gebracht, wenn ich mit einem Einkaufswagen auf einem Parkplatz ein fremdes Auto anrempel, muss doch auch nicht die Versicherung des Geschädigten zahlen aber darauf wurde nicht großartig eingegangen. Es wurde nur umgelenkt, weil ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung habe…

Ich bin seit über 10 Jahren dort versichert, das ist der erste Schaden und dann sowas. Es bleibt nur Unverständnis.

Serenety78  15.12.2021, 18:15
@jimmz

Ich hab mal mit meinem Fahrrad ein Auto angedötscht, da hat meine Privathaftpflicht gezahlt. Ist ein vergleichbarer Fall. Da hat auch nicht die Kasko des Geschädigten bezahlt.

DerHans  15.12.2021, 18:21

Die Teilkasko leistet bei Glasschaden ja ohne überhaupt nach der Ursache zu fragen, Naturalersatz.

Der Einkaufswagen, wiederum gehört zum Be- und Entladevorgang des Fahrzeugs. dabei tritt also die KFZ-Haftpflicht ein mit den bekannten Folgen für den SF-Rabatt. das ist ja überhaupt der Grund, warum die PH auf die "Benzinklausel" verweist.

kevin1905  15.12.2021, 18:40

Grundsätzlich gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung.

  1. Wer vereinbart 500,- € SB in der TK? Vollkasko könnte ich verstehen aber Teilkasko? Da wären doch ehr 150,- € angemessen.
  2. Schäden die beim ordnungsgemäßen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen können nicht über die Privathaftpflicht abgewickelt werden (Benzinklausel). Allerdings sehe ich nicht, wie das hier tangiert sein soll.

TK kann leisten abzgl. SB, diese schuldest du deiner Freundin jedoch. Ob die TK dann bei dir regressiert ist eine andere Frage. Dies wäre dann aber Sache deiner Haftpflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Versicherungen versuchen immer erst mal, eine Haftung zu vermeiden.

Mit welcher Begründung lehnt deine Versicherung die Übernahme denn ab? Hat diese den Sachverhalt überhaupt richtig verstanden?

jimmz 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:24

Es wurde mir keine vernünftige Begründung genannt. Die Begründung war lediglich, dass dafür die Teilkasko zuständig ist. Zusätzlich wurde daraufhin direkt zum Thema umgelenkt, dass ich ja keine BU Versicherung habe…
Mir gehts einzig und allein erstmal vorrangig ums Verständnis, wieso die Teilkakso bzw KFZ Versicherung seitens Geschädigter Person greifen sollte.

Answer1234567  15.12.2021, 18:33
@jimmz

Dann mach der Versicherung klar, dass sie doof ist. Ich sehe keinen Grund, wieso sie nicht zahlen müssen sollte.

Am Ende bleibt also meine Freundin auf 500€ Selbstbeteiligung sitzen.

Nein, denn die gehen zu deinen Lasten. Und diese SB reichst der Allianz weiter, verbunden mit der bitte um Ausgleich.

Danach solltest du dir einen "vernünftigen" Haftpflichtversicherer suchen. Die Allianz kann es einfach nicht.

jimmz 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:27

Und die Wahrscheinlichkeit dass das übernommen wird ist gegeben? Ich geh am Ende dann doch lieber den einfachen Weg, bezahle es aus eigener Tasche, bevor ich mich dann ewig mit der Allianz rumschlagen muss. Daher hier auch schon die Frage kam, ob ich einen Ziegelstein geworfen habe, ist mir dann doch die Zeit zu schade, mich dafür nachweislich zu rechtfertigen, Nachweise oder Ähnliches bringen zu müssen etc.

wattdennnu2  15.12.2021, 18:28
@jimmz

Sie muss bezahlen. Die Schadenschilderung ist eindeutig und plausibel.

jimmz 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:33
@wattdennnu2

Die Frage nach dem Ziegelstein bereitet mir nun aber tatsächlich Kopfzerbrechen.
mich arbeite selber im Nutzmaschinenbereich, kenne mich mit Sicherheitsglas aus und auch ich hab schon alles gesehen. Tonnen schlagen vor das Glas und nichts passiert, die kleinsten Teile bringen die Scheibe im richtigen Winkel komplett zum brechen.

Ich kann also Zweifel an der Tatsache, dass es ein schwerer Schlüsselbund war durchaus nachvollziehen.

wattdennnu2  15.12.2021, 18:37
@jimmz

Ich zittiere dich: "Es wurde mir keine vernünftige Begründung genannt. Die Begründung war lediglich, dass dafür die Teilkasko zuständig ist."

Hat der Vertrag keinen Vermittler, der dich unterstützt? Ich als Versicherungmakler würde die Allianz jetzt (mit Fristsetzung) auffordern, deren ablehnende Haltung dezidiert zu begründen!