Teilkasko bei Unfall

6 Antworten

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Glasbruchschäden als einzige unabhängig von Umfang und Verursachung mitversichert, alle übrigen TK-Deckungen sind verursachungsorientiert. Leidiglich bei grob fahrlässiger Verursachung kann (je nach AKB) und bei mutwilliger Verursachung wird der Versicherer die Kostenübernahme ablehnen.

Lässt Du die entsprechenden Reparaturen durchführen, wird Deine Teilkasko nach vorheriger Zusage die Werkstattrechnung übernehmen. Wird die Reparatur nicht durchgeführt, z.B. weil dies wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, zahlt die Versicherung entsprechend nur die bspw. per Kostenvoranschlag mitgeteilten Preise der betroffenen Glasteile - Einbaukosten würden hier ja nie anfallen und werden daher auch nicht erstattet.

P.S. Dabei ist natürlich die üblicherweise in der Teilkasko vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen, aber bei den vielen beschädigten Teilen ist diese sicherlich überschritten. Und eine Höherstufung gibt es in der Teilkasko prinzipiell nicht.

Perfekt, der 1. Absatz dürfte für einen VN allerdings ein wenig schwierig sein.

@tomhi

@tomhi: Danke für das Lob, und ja: Den ersten Absatz habe ich wohl nicht ganz laiengerecht formuliert - Berufskrankheit... ;-)

@gre000: Sollte noch etwas unklar sein, schreibe einen Kommentar zu meiner Antwort. Dann gebe ich gerne weitere Ergänzungen.

Aber sowas wie Scheinwerfer Spiegel und Windschutzscheibe müsste doch meine Teilkaskoversicherung bezahlen

Ja dies ist in der Teilkasko gedeckt.

genau so wie den Einbau der genannten Teile oder?

Nur wenn die Kosten auch anfallen, also wenn die Reparatur durchgeführt wird.

Jetzt die Frage muss ich mir einen Kostenvoranschlag für diese Tele erstellen lassen oder?

Ja, aber das klärst Du mit Deiner Versicherung, ein KV wird mindestens benötigt, je nach Schadenhöhe wird die Versicherung noch einen Gutachter schicken.

Die Teilkasko übernimmt auch Glasschäden. Allerdings ist meist ein Selbstbehalt vereinbart. Schau in Deine Police, wie hoch der Selbstbehalt ist und ob Du mit Deinen Glasschäden über diese Grenze kommst.

Nope, bezahlst du alles komplett.

Haftpflicht zahlt nur den gegnerischen Schaden Teilkasko ist für Diebstahl u.ä. zuständig. Oder Hagelschaden

.. und Haarwildunfall und Glasbruch.

@Helmuthk

Glasbruch bei einem selbstverschuldeten Unfall bezweifel ich aber. Will es aber nicht ausschließen.

@Mouse1982

Doch, zahlt sie. Denn Glasbruch ist und bleibt Glasbruch, egal wie der zustande kam.

Den RTL (Fake)Versicherungsdetektiven sollten man nicht alles glauben, wie z. B. dass ein Detektiv wegen einer kaputten Seitenscheibe kommt, welche halb runtergekurbelt war und beim Zuschlagen der Tür zu Bruch ging.^^

Wie hätte so einer den Glasbruch der rechten hinteren Tür meines Golfs testen wollen, als diese sich, während des Parkens und ohne jegliche Fremdeinwirkung, mit lautem Knall verkrümelte - etwa durch Beschwörungen? :P

nein,du wirst deinen Schaden an deinem Fahrzeug selbst zahlen müssen.In deinem Fall zahlt nur die Vollkasko.

.. und die Teilkasko z. B. die Glasschäden.

@Helmuthk

aber nicht,wenn du den Schaden selbst verursacht hast

@STURGEON

Klar zahlt die TK, nur bei Vorsatz oder je nach Vertrag bei grober Fahrlässigkeit nicht, aber dies steht hier in der gestellten Frage doch gar nicht zur Depatte.