Darf mich meine KFZ-Versicherung bei einem Schutzbriefschaden hochstufen?

11 Antworten

Lese bitte die Vertragsbedingungen nochmals durch, Du hast ihn ja unterschrieben. Bei welcher Versicherung hast Du denn einen "Schutzbrief" (was beinhaltet dieser?) extra zur Autoversicherung...?


Natürlich wird man nach einem Schaden hochgestuft, das ist ganz normal. Von Deinem Schutzbrief scheinst du falsche Vorstellungen zu haben, deshalb hier ein Link dazu, warum man diesen abschließt und welche Leistungen man dafür erhält

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzbrief_%28Kraftfahrzeug%29

Das hat überhaupt nichts mit einem Unfall zu tun. Jeder, der eine Kfz-Versicherung hat und einen Unfall hat und somit die Versicherung Geld kostet, wird in eine höhere Stufe eingeordnet; sprich: er muss künftig mehr zahlen. lg Lilo

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Hallo terrorchicken,

ich hatte im August einen Schaden verursacht

Was genau meinst Du damit? Hast Du einen Dritten geschädigt?

„FreierBerater“ hat Recht, bei einem reinen Schutzbriefschaden, z.B. wenn Dir Pannenhilfe geboten wurde oder Du abgeschleppt worden bist, erfolgt keine Rückstufung.

Die sogenannten „schadenfreien Jahre“, ausgedrückt in den SF-Klassen in Deinem Vertrag, gibt es nur für die Haftpflicht- und für die Kaskoversicherung. Vielleicht ist Dein Versicherungsbeitrag aufgrund anderer Gegebenheiten gestiegen? Wenn Du auf Deiner Rechnung keine Verminderung der SF-Klassen erkennen kannst, bist Du auch nicht zurückgestuft worden.

Möglicherweise hat Deine Versicherung den Beitrag dann z.B. aufgrund eines allgemein höheren Schadenaufkommens angepasst oder die Typklassen für Dein Auto sind gestiegen.

Frag doch einfach einmal bei Deiner Versicherung nach, ob man Dir Gründe für die Erhöhung sagen kann!

Liebe Grüße, Saskia vom DEVK-Team

Ja das ist es du hast einen Selbstbehalt zu bezahlen also eine gewisse Selbstbeteiligung zu tragen. Deine Versicherung bezahlt den Rest. Durch die Schadensfreien Jahre wird das von mal zu mal neu berechnet um alles ordentlich anpassen zu können.

Falls der Fragesteller einem Dritten einen Schaden verursacht hat, greift die KFZ-Haftpflicht. Hier gibt es keinen Selbstbehalt. Diesen gibt es nur bei der Kasko.

@Interesierter

ist mir klar ich war bei der Rechtsschutzversicherung.