Haften Eltern für die Schulden der 23 jährigen Tochter? Darf der Zwangsvollstrecker bei den Eltern pfänden?

4 Antworten

Hallo, was für ein Quatsch. Warum sollten die Eltern für die erwachsene Tochter haften? Außerdem gibt es keinen Zwangsvollstrecker, dieser heißt entweder Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamter.Gruß

Wie hier schon steht, haften die Eltern nicht (wenn sie für nichts unterschrieben haben).

Zur zweiten Frage: Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich alles pfänden, was sich im Zugriff der Schuldnerin befindet. Wenn die Schuldnerin noch bei den Eltern lebt, kann der Gerichtsvollzieher auch Eigentum der Eltern pfänden.

Warum? Der Gerichtsvollzieher prüft Eigentumsverhältnisse nicht. Zwar wird er, wenn die Eltern ihm das Eigentum nachweisen, im Regelfall davon die Finger lassen. Das aber nur, um den Gerichten unnötig Aufwand zu sparen.

Sollte ein Gerichtsvollzieher das Eigentum Dritter pfänden, müssen die sich bei Gericht mit einer Drittwiderspruchsklage wehren und dort beweisen, dass es gar nicht der Schuldnerin gehört, sondern stattdessen ihnen selbst.

Die 23jährige ist für sich selbst verantwortlich. 

Natürlich nicht.