E Piano der Tochter darf das gepfändet werden?

9 Antworten

Normalerweise darf das nicht gepfändet werden, denn das Instrument gehört deiner Tochter. Im Ernstfall könntest du sogar nachweisen, dass sie es geschenkt bekommen hat. Aber sicherheitshalber würde ich dieses Instrument an diesem Tag aus dem Haus schaffen!

Sonnenstern811  07.02.2014, 01:32

Sicher praktikabel, aber nicht auch strafbar? Dann vergrößert es noch das Elend, wenn vielleicht die lieben Nachbarn ihre Mäuler aufreißen.

dafee01  07.02.2014, 02:03
@Sonnenstern811

Da hast du wohl Recht! Dem Kind zuliebe würde man das vielleicht riskieren! Aber "Frequenzteiler" hat wohl die richtige Antwort zu diesem Problem gegeben!

Kenne mich damit nicht aus, aber hast du keine Möglichkeit, das Piano am entsprechenden Tag bei einer Vertrauensperson zu lagern?

Kardaj1990  07.02.2014, 01:26

So etwas ist verschweigen von Vermögen und kann angezeigt werden.

Man kann auch mit einen GV Ratenzahlung ausmachen.

Generell werden alle Gegenstände, die über das Maß einer "bescheidenen Lebensführung" hinaus gehen, gepfändet.

Das ist gut und richtig so.

Jede andere Regelung würde die Gläubiger unangemessen benachteiligen und wäre deshalb nichtig.

Im Falle eines Musikinstrumentes liegt klar eine Möglichkeit zur Pfändung / wirtschaftlichen Verwertung vor.

Ausnahme:

Das Kind studiert Musik, es hängt eine Ausbildung oder ein Abschlussdavon ab oder es gibt andere Gründe, die eine Wegnahme des Instrumentes obsolet machen.

Ein minderjähriges Kind kann gesetzlich kein Eigentum an einer Sache erwerben, bevor es nicht volljährig ist.

Da dein Einkommen wahrscheinlich nicht so riesig ist, sollte dir kostenloser Rechtsbeistand zustehen. Frag doch einfach mal bei Anwälten oder beim Landratsamt/ Bezirksamt nach. Die GEZ Seite auf google ist übrigens sehr interessant. Diese ganze Zwangsabgabe dürfte verfassungswidrig sein. Leider werden deutsche Richter kaum den Schneid haben das einzugestehen. Hoffnung könnte vom EUGH kommen. Mal was Vernünftiges von dort, nach angeordneten staatlichen und überaus stattlichen Zwangszahlungen für länger verwahrte Sittlichkeitsverbrecher. Leider hilft dir das momentan auch nicht weiter, aber um kostenlose Rechtshilfe solltest du schon ersuchen. Viel Glück, auch für dein Kind.