Hafte ich auch bei einer Bankenkrise als Mitglied meiner Volksbank mit meiner Einlage?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe meinen Berater bei der VR-Bank gefragt. Der hat gesagt dass du  keine Sorge zu haben brauchst, dass du mit der Nachschusspflicht haften musst. Die Nachschusspflicht steht doch nur in der Satzung weil sie schon immer drin gestanden hat. Das ist doch nur eine reine Formsache.
Schließlich gibt es bei den Volks- und Raiffeisenbanken die Institutssicherung. Und die sichert die Einlagen aller Kunden ab.   Da haften alle Volks- und Raiffeisenbanken solidarisch untereinander. Auch für die DZ-Bank und viele andere Banken.

Dann hat er mir eine Internetseite von seinem Bundesverband gezeigt, wo dies alles erklärt wird.  Dort hab ich gelesen dass, wenn das Geld dieser Institutssicherung nicht ausreichen sollte,  dann haben alle Volks- und Raiffeisenbanken noch genug eigene Vermögenswerte und irgendeinen Fonds mit viel Geld um andere Banken zu retten.   Also alles im grünen Bereich.

Das hat mich dann selbst auch beruhigt.  Schließlich hab ich auch 20 Anteile zu 100 Euro und mein Berater hat mir dazu gesagt, dass die Haftsumme 250 Euro pro Anteil beträgt. Vor elf Jahren als mir der damalige Berater empfohlen hat, meine bisherigen zwei Anteile auf 20 Anteile zu erhöhen, hat mir das niemand gesagt . Deshalb danke, dass du mich auf die Haftsumme aufmerksam gemacht hast.

Hier kommen zwei Dinge durcheinander:

  1. Jeder der ein Konto hat, das ein Guthaben hat, ist ein Gläubiger der Bank, weil die Bank ihm ja irgendwann auf Anforderung das Geld zurückgeben soll. Da der IWF schon gefordert hat, dass die EU von jedem Guthabenkonto 10% Sonderabgabe einziehen soll, um die Banken zu stabilisieren, könnte also jeder Sparer einen Teil seines Geldes abgeben müssen.
  2. In einer Gensoosenschaft haftet jeder Genosse für alle anderen mit. Lediglich im Genossenschaftsvertrag kann das anders geregelt sein. Im Zweifelsfall musst Du also dort nachsehen, was Du ja anscheinend schon getan hast. Gerät also Deine Bank jetzt in Geldnot, dann kommt zuerst die "hauseigene" Bankenrettung und gibt das fehlende Geld aus dem Topf, den die Genossenschaftsbanken extra dafür haben. Reicht das nicht, dann wird die Bank geschlossen. Wenn dann sogar noch Schulden übrig sein sollten, die die restlichen Genossenschaftsbanken nicht übernehmen, dann kannst Du mit bis zu 500,- Euro pro Anteil diese Schulden mit-abbezahlen und Deine Bekannten dann eben auch.

Selbstverständlich, sie sind ja Bankeigentümer.

Sie beteiligen sich ja = Investor = Haftet bei einer Bankenkrise.

Habe auch Anteile bei einer Raiffeisenbank. 150 Anteile für ein Ehepaar, wie soll das gehen ? Meine Bank hat die Einlagemöglichkeit auf 3000.--€ je Kunde limitiert.

Da komme ich nie als Einzelperson auf 75 Anteile. Der Vorstand der Bank tritt jedes Jahr zusammen und legt fest, wie hoch die Verzinsung der Anteile ausfällt.

Derzeit eines der besten Anlagen diese Genossenschaftsanteile, weil der Zinssatz bei meiner Bank im letzten Jahr bei 3,5% lag.

Nirgendwo bekommt man derzeit einen solchen Zinssatz. Ausnahme man hat einen älteren Bausparvertrag der mit 3,5% verzinst wird. Aber da versuchen die Bausparkassen solche Verträge zu kündigen und bieten neue Verträge mit einer Minimalverzinsung an.

Ich hätte gerne mehr Anteile bei meiner Bank gekauft, aber das ist nicht möglich. Bei 3000.--€ ist Schluss.

Wie kann also ein Ehepaar 150 Anteile bekommen ? Oder ist der Wert eines Anteils so gering, dass in der Summe eben selbst bei 150 Anteilen das Limit nicht überschritten wird ?