Haftbefehl wegen Schulden, dringend Hilfe benötigt

6 Antworten

Am besten die 300 EUR irgendwoher auftreiben und bezahlen wenns geht. 300 Mücken sollten doch zu machen sein angesichts der drohenden Strafe.

Selbst Auftreiben ad nauseum würde mindestens eine Woche brauchen

Eine eidesstattliche Versicherung gibt es seit Jahresanfang nicht mehr.

Nunmehr kann durch den GV eine "Vermögensauskunft des Schuldners" abgenommen werden; Vollstreckungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2013 eingangen sind, sind nach der Übergangsregelung in § 39 EGZPO weiterhin nach den bis 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften auszuführen.

Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert er die Abgabe der Auskunft ohne Grund, so erlässt das zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl (§ 802g). Die Haft dient nur zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Nach deren Abgabe wird der Schuldner aus der Haft entlassen. Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen (§ 802j Abs. 1 ZPO).

Also den GV anrufen und Termin vereinbaren oder zahlen. Manchmal hat der GV auch noch Spielraum, Dir noch einen Aufschub zu gewähren oder eine Ratenzahlung ist noch möglich (dies kann zwar nur der Schuldner selbst aber die GV erhalten oft vom Gläubiger die Erlaubnis eine Ratenzahlung evtl. einzuräumen)

Ratenzahlung - das Wort "Schuldner" soll natürlich "GLÄUBIGER" heißen...

@DerSchopenhauer
  1. Man kann wegen Schulden ins Gefängnis kommen.

Das kann man nicht. Im sog. Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde mit Datum vom 16. September 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert. Der Text lautet: “Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.” (Vgl. auch Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [ICCPR], vom 19.12.1966 [BGBl. 1973 II 1553], Art 11.: Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.)

@Baerchen2003

Das kann man nicht.

Der Schuldner wird nicht inhaftiert, weil er Schulden hat, sondern weil er nicht beim Verfahren mitwirkt. Das ist ein Unterschied ;-)

@Grinzz

Den vielen nicht begreifen (wollen).

Der "Gerichtsvollzieher" darf von dir weder eine Eidesstattliche Versicherung abnehmen, noch dich wegen der Nichtunterschreibung verhaften lassen!

Was der "Gerichtsvollzieher" hier macht, ist hoheitliches Handeln.

Hoheitlich handeln dürfen nur Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Beamte, sofern sie sich als selbige einwandfrei ausweisen können.

Ein Gerichtsvollzieher ist spätestens seit dem 1.08.2012 kein Beamter mehr, da der entsprechende § 1 der Gerichtsvollzieherordnung aufgehoben wurde.

Er hat also keinerlei Befugnisse mehr!

Haft ist nur im Strafrecht anwendbar! ( Internationaler Pakt vom 19.12.1966 in Verbindung mit Artikel 25 Grundgesetz )

Der Haftbefehl ist zudem nicht von einem Richter/einer Richterin unterschrieben und somit ungültig!

Ein Haftbefehl muss von einem Richter unterzeichnet sein.

Müsste ich vor dem Eintreffen der Polizei noch einen Wisch bekommen? Das ist das was mir die größten Kopfschmerzen bereitet.

@McMuffin5000

Nein. Die müssen dir nur den Haftbefehl zeigen. Ist der nicht richterlich unterschrieben, machen sich die Polizisten der Freiheitsberaubung strafbar!

ignorieren

Was ist das denn hier? Wieso verschwinden hier denn Kommentare zu dieser Antwort?

@Grinzz

Ein Gerichtsvollzieher ist spätestens seit dem 1.08.2012 kein Beamter mehr, da der entsprechende § 1 der Gerichtsvollzieherordnung aufgehoben wurde.

Natürlich ist ein Gerichtsvollzieher immer noch ein Beamter. Beamter wird man durch Ernennung, die Änderung der Gerichtsvollzieherordnung ändert daran nichts.

Haft ist nur im Strafrecht anwendbar! ( Internationaler Pakt vom 19.12.1966 in Verbindung mit Artikel 25 Grundgesetz )

Sagt dir der Begriff Beugehaft irgendetwas? Geregelt in § 890 ZPO.

Der Haftbefehl ist zudem nicht von einem Richter/einer Richterin unterschrieben und somit ungültig!

Das Original schon, die Ausfertigung nicht.

@PatrickLassan

Sorry, falscher §. In diesem Zusammenhang wäre es wohl eher § 802 g ZPO.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html

Hoheitlich handeln dürfen nur Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Beamte, sofern sie sich als selbige einwandfrei ausweisen können.

Übrigens vielen Dank, dass du dieses Mal nicht den Begriff 'Amtsausweis' gebraucht hast. In Deutschland nennen sich Ausweise von Beamten usw. immer schon 'Dienstausweise'.

@PatrickLassan

Das Original schon, die Ausfertigung nicht.

Es gibt auch Ausnahmen. Den Haftbefehl nach § 45 StPO stellt die Vollstreckungsbehörde aus, und dort der Rechtspfleger nach § 31 RPflG. Dies kommt auch gar nicht so selten vor ;-)

@Grinzz

Stimmt, aber eigentlich ging es nur um die Behauptung des Users, dass Haftbefehle nicht unterschrieben werden. Wahrscheinlich wird er jetzt behaupten, dass nur Richter Haftbefehle unterschreiben dürfen, aber Rechtspfleger nicht.

@PatrickLassan

Na genau. Und wann und wo kann ich nachvollziehen, das ein Gerichtsvollzieher angeblich zum Beamten ernannt wurde?! Genau gar nicht. Deswegen darf er sich auch nicht als selbiger ausgeben, wenn er es nicht zweifelsfrei nachweisen kann!

Das kannst du natürlich wissen das Original Haftbefehle von Richtern oder Rechtspflegern unterschrieben sind. Ist klar!

@PatrickLassan

Wenn denn mal ein Richter oder Rechtspfleger einen Wisch unterschreibt, dann immer nur mit unleserlichen Zunamen.

So eine "Unterschrift" entfaltet keine Rechtskraft!

Einen Zunamen kann ich nicht zur Verantwortung ziehen!

@EdelJurist

wann und wo kann ich nachvollziehen, dass ein Gerichtsvollzieher angeblich zum Beamten ernannt wurde?

Ein Gerichtsvollzieher hat einen Dienstausweis. Das reicht.

Das kannst du natürlich wissen das Original Haftbefehle von Richtern oder Rechtspflegern unterschrieben sind.

Davon gehe ich aus. Wenn man natürlich so extrem misstrauisch ist wie gewisse Leute, dann sollte man Akteneinsicht verlangen. In den Gerichtsakten wirst du dann den unterschriebenen Haftbefehl finden.

Übrigens ist es schon merkwürdig, wenn man einerseits behauptet, Richter und Rechtspfleger würden gar nicht unterschreiben, um dann andererseits zu behaupten, sie würden nur unleserlich unterschreiben.

@PatrickLassan

Einen Zunamen kann ich nicht zur Verantwortung ziehen!

Natürlich nicht, aber die Person, die diesen Namen trägt, ggfs. schon.

@EdelJurist

Wenn denn mal ein Richter oder Rechtspfleger einen Wisch unterschreibt, dann immer nur mit unleserlichen Zunamen.

So etwas nennt man Unterschrift... Und jeder Beschluss, jedes Urteil, jeder Haftbefehl, jede Verfügung, jedes Schreiben etc. muss von Rechtspfleger oder Richter unterschrieben werden.

So eine "Unterschrift" entfaltet keine Rechtskraft!

Das ist richtig. Aber das ist der Tatsache geschuldet, dass Unterschriften niemals Rechtskraft entfalten können, genauso wenig wie Verträge oder Vergleiche :-D Das können nur Urteile und Beschlüsse.

Einen Zunamen kann ich nicht zur Verantwortung ziehen!

Das will auch niemand! Aber denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat kann man identifizieren.

Oh, jetzt kommt bestimmt dein Argument: Es sei unleserlich und damit nicht zu gebrauchen! Ja, es mag unleserlich sein - dennoch ist eine Unterschrift meist ähnlich. Es ist innerhalb einer Behörde sehr leicht möglich die verschiedenen Unterschriften zuzuordnen. Und wenn nicht, kann ein Graphologe den Unterzeichner feststellen.

@EdelJurist

Und wann und wo kann ich nachvollziehen, das ein Gerichtsvollzieher angeblich zum Beamten ernannt wurde?! Genau gar nicht.

Richtig. Die Ernennung geht dich aber auch gar nichts an. Die Tatsache, dass er Beamter ist, kannst du am Dienstausweis ersehen.

Deswegen darf er sich auch nicht als selbiger ausgeben, wenn er es nicht zweifelsfrei nachweisen kann!

Kann er doch... Dienstausweis (s.o.)

Das kannst du natürlich wissen das Original Haftbefehle von Richtern oder Rechtspflegern unterschrieben sind. Ist klar!

Hehe... Ohja, Ich kann das ;-) Und die meisten Beteiligten mittels Akteneinsicht auch.

@Grinzz

Ihr lügt beide.

Am Dienstausweis kann ich eben NICHT erkennen, ob er nur ein Bediensteter oder Beamter ist!!!

Akteneinsicht nach § 475 StPO wird einer einzelnen Privatperson regelmäßig verwehrt, weil das angeblich nur Rechtsanwälte dürfen.

2 Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besagen da was anderes!

Natürlich geht mich die Ernennung etwas an!!!

@EdelJurist

Ihr lügt beide.

Jetzt kommen die richtigen Argumente auf den Tisch :-D

Am Dienstausweis kann ich eben NICHT erkennen, ob er nur ein Bediensteter oder Beamter ist!!!

Also die Dienstausweise die ich kenne beinhalten auch stets die Amtsbezeichnung - an der man sehr wohl erkennen kann, ob jemand Beamter ist oder nicht.

Akteneinsicht nach § 475 StPO wird einer einzelnen Privatperson regelmäßig verwehrt, weil das angeblich nur Rechtsanwälte dürfen.

Du wendest eine Vorschrift an, ohne sie komplett gelesen zu haben. Im § 475 I StPO steht doch schon drin, dass nur Rechtsanwälte Akteneinsicht nehmen dürfen. Wenn du gern wissen willst, was in einer Akte über dich steht, dann nimm dir einen Anwalt und frag ihn - er wird dir auch bestätigen können, dass Unterschriften unter den Urteilen und Beschlüssen sind.

2 Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besagen da was anderes!

Wenn du diese beiden Urteile (welche du im Übrigen nicht genannt hast - gibt es sie also wirklich?) genau so gut gelesen hast wie das Gesetz, dann geht es darin bestimmt um ganz andere Dinge... Und selbst wenn nicht, so haben wir uns doch primär an nationales Recht zu halten!

Natürlich geht mich die Ernennung etwas an!!!

Was denn? Die Ernennung ist ein Akt, den der Dienstvorgesetzte mit dem Beamten vornimmt. Dich hat dies überhaupt nicht zu interessieren. Das Ergebnis (Dienstgrad) bekommst du vielleicht mit, aber mehr hast du darüber gar nicht zu erfahren... Es sei denn du bist die NSA, das ist natürlich dann etwas ganz anderes...

@Grinzz

Ihr lügt beide.

Klar, weil du unfähig bist, die Realität zu akzeptieren.

Am Dienstausweis kann ich eben NICHT erkennen, ob er nur ein Bediensteter oder Beamter ist!!!

Und was ist daran überhaupt von Interesse? Auch ein Tarifbeschäftigter/Angestellter im öffentlichen Dienst darf hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

@PatrickLassan

ein Dienstausweis weisst dich nicht als BEAMTER aus!!!!

Beamte haben stets ein BEAMTENAUSWEIS bei sich zu tragen!!

@Baerchen2003

Beamte haben stets ein BEAMTENAUSWEIS bei sich zu tragen!!

Einen BEAMTENAUSWEIS gibt es nicht. Zumindest nicht in NRW. Hier gibt es Dienstausweise und diese reichen zur Legitimation aus.

@Grinzz

Einen BEAMTENAUSWEIS gibt es nicht. Zumindest nicht in NRW.

Und sonst auch nicht, ebenso wenig wie es den angeblichen 'Amtsausweis' gibt. Das ganze geht wahrscheinlich zurück auf einen gewissen Mustafa Selim Sürmeli und dessen 'Zentralrat Europäischer Bürger'. Bei Herrn Sürmeli könnte man seine Probleme mit der deutschen Sprache vielleicht auf seinen Migrationshintergrund zurück führen.

Ihn anrufen natürlich. Vielleicht bekommst du 2 Wochen Aufschub. Von der eidesstattlichen Versicherung hat der Gläubiger im Grunde auch nichts. Geld sieht der dadurch nicht. Sollte also eigentlich in seinem Interesse liegen eine andere Lösung zu finden. Der Haftbefehl greift nur, wenn du dich weigerst die eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Du hast nun 2 Optionen: Entweder ihr findet eine Lösung, dass du in 2 Wochen zahlen kannst. Oder du musst die eidesstattliche Versicherung ablegen.

LG

Anrufen kann ich erst in ein paar Stunden. Bin vor kurzem zu Hause eingetroffen und bin recht geschockt. Selbst fürs Auftreiben der 300€ bräuchte ich sagen wir mindestens 1 Woche. Wie ist es mit dem Haftbefehl, müsste da nicht noch etwas offizielles kommen oder ist das erste offizielle die Polizei die an der Tür klingelt?

@McMuffin5000

Hmm nein da kommt nichts mehr Offizielles soweit ich weiß. Du musst dir aber auch nicht vorstellen, dass die dich nun direkt wer verhaftet und nach dir wird auch nicht gefahndet. Was passieren kann ist, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann MIT Polizei bei dir vor der Tür steht. Dann hast du 3 Optionen: Zahlen, eidesstattliche Versicherung ablegen oder dich verhaften lassen... Wie gesagt der Haftbefehl dient nur zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherungen falls du dich weigerst diese abzulegen. Wenn du zahlst musst du die natürlich nicht ablegen und verhaftet wirst dann auch nicht, klar.

LG

Geh zum GV und gebe deine Ev ab oder bezahle deine Schulden ,dann ist der Haftbefehl erledigt.Dies wird ja auch nur gemacht das du entweder zahlst oder aber die Ev abgibst.Also nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.