Haftbefehl wegen Schulden, dringend Hilfe benötigt
Sehr geehrte gutefrage.net Gemeinte,
ich habe meine Ferien bei meinen Eltern verbracht, nicht in meiner eigentlichen Wohnung. Dort war ich für 1 1/2 Monate. Jetzt bin ich wieder zuhause und finde eine verpasse Einladung zur eidesstattlichen Versicherung am 25.7. Sind also knapp 3 Wochen her.
Zusätzlich hat mein Gerichtsvollzieher eine kleine Nachricht hinterlassen ich solle ihn bitte dringend anrufen denn es liegt ein Haftbefehl gegen mich vor.
Was kann ich jetzt noch tun? Es geht um 300€ und die hab ich erst in 2 Wochen.
MfG McMuffin
6 Antworten
Am besten die 300 EUR irgendwoher auftreiben und bezahlen wenns geht. 300 Mücken sollten doch zu machen sein angesichts der drohenden Strafe.
Eine eidesstattliche Versicherung gibt es seit Jahresanfang nicht mehr.
Nunmehr kann durch den GV eine "Vermögensauskunft des Schuldners" abgenommen werden; Vollstreckungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2013 eingangen sind, sind nach der Übergangsregelung in § 39 EGZPO weiterhin nach den bis 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften auszuführen.
Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert er die Abgabe der Auskunft ohne Grund, so erlässt das zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl (§ 802g). Die Haft dient nur zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Nach deren Abgabe wird der Schuldner aus der Haft entlassen. Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen (§ 802j Abs. 1 ZPO).
Also den GV anrufen und Termin vereinbaren oder zahlen. Manchmal hat der GV auch noch Spielraum, Dir noch einen Aufschub zu gewähren oder eine Ratenzahlung ist noch möglich (dies kann zwar nur der Schuldner selbst aber die GV erhalten oft vom Gläubiger die Erlaubnis eine Ratenzahlung evtl. einzuräumen)
Der "Gerichtsvollzieher" darf von dir weder eine Eidesstattliche Versicherung abnehmen, noch dich wegen der Nichtunterschreibung verhaften lassen!
Was der "Gerichtsvollzieher" hier macht, ist hoheitliches Handeln.
Hoheitlich handeln dürfen nur Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Beamte, sofern sie sich als selbige einwandfrei ausweisen können.
Ein Gerichtsvollzieher ist spätestens seit dem 1.08.2012 kein Beamter mehr, da der entsprechende § 1 der Gerichtsvollzieherordnung aufgehoben wurde.
Er hat also keinerlei Befugnisse mehr!
Haft ist nur im Strafrecht anwendbar! ( Internationaler Pakt vom 19.12.1966 in Verbindung mit Artikel 25 Grundgesetz )
Der Haftbefehl ist zudem nicht von einem Richter/einer Richterin unterschrieben und somit ungültig!
Ein Haftbefehl muss von einem Richter unterzeichnet sein.
ignorieren
Müsste ich vor dem Eintreffen der Polizei noch einen Wisch bekommen? Das ist das was mir die größten Kopfschmerzen bereitet.
Ihn anrufen natürlich. Vielleicht bekommst du 2 Wochen Aufschub. Von der eidesstattlichen Versicherung hat der Gläubiger im Grunde auch nichts. Geld sieht der dadurch nicht. Sollte also eigentlich in seinem Interesse liegen eine andere Lösung zu finden. Der Haftbefehl greift nur, wenn du dich weigerst die eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Du hast nun 2 Optionen: Entweder ihr findet eine Lösung, dass du in 2 Wochen zahlen kannst. Oder du musst die eidesstattliche Versicherung ablegen.
LG
Geh zum GV und gebe deine Ev ab oder bezahle deine Schulden ,dann ist der Haftbefehl erledigt.Dies wird ja auch nur gemacht das du entweder zahlst oder aber die Ev abgibst.Also nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.
Was ist das denn hier? Wieso verschwinden hier denn Kommentare zu dieser Antwort?