Haftbefehl wegen angeblichen Betrug?

7 Antworten

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Habe die letzte Antwort von weiter Unten nochmal hier reinkopiert, damit du die Benachrichtigung erhälst. Kann später gelöscht werden:

Ich denke, das Schreiben kam vom Gläubiger. So lange du kein Schreiben eines Gerichsvollziehers hast, hast du kein Problem.

Habe gerade mal ein wenig recherchiert, das übliche Prozedere wäre folgendes:

  1. mindestens zwei Mahnungen

  2. evtl. Schreiben von gegnerischem Anwalt

  3. Schreiben vom Amtsgericht, daß du bezahlen sollst, sonst käme ein Gerichtsvollzieher (Gelber Brief)

  4. Schreiben vom Gerichtsvollzieher mit Zahlungsaufforderung

  5. Ankündigung eines Besuches vom GV zur Zwangsvollstreckung

  6. Falls du nicht aufmachst, zweiter Versuch einer Zwangsvollstreckung

  7. Falls du immer noch nicht aufmachst, würde deine Tür geöffnet.

  8. Ansonsten aber Termin mit GV. Falls nichts zu vollstrecken ist und du nicht bezahlen kannst, müßest du eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß du nicht zahlen kannst. Daraufhin Erarbeitung eines Zahlungsplanes.

In den Knast könntest du nur als Beugehaft, wenn du zahlen könntest, aber nicht willst (oder dich weigerst, eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben). Und dann auch nur so lange, bis du zur Zahlung/Erklärung bereit bist (z.B. eine Nacht).

Also stehen eine Menge Schritte vor einem Haftefehl. Die versuchen, dich zu verarschen. Gehe damit zum Anwalt oder gleich zur Polizei!

DerHans  15.11.2012, 11:46

Das Letzte was solche Betrüger und ihre Anwalts-Komplizen wollen, ist ein Urteil. Die werden sich hüten, Klage zu erheben

Zu klären wäre, ob die Forderung überhaupt eingeklagt werden kann. Beim Wahrsagen handelt es sich ja um Scharlatanerie. Solche Verträge sind sittenwidrig. Lass es einfach auf eine KLage ankommen. Wenn du allerdings etwas zahlst, bekommst du auch nichts zrück.

Nicky1  15.11.2012, 10:42

Sittenwiedrigkeit stimmt- auch wer tatsächlich "Wahrsagen oder Kartenlesen" kann, der hat dafür nichts zu nehmen! Entweder macht er das aus Freude am Ding, oder er läßt es!

HexHex44  06.11.2014, 15:07

Ich hatte mehrere Klientinnen in meiner Praxis die dieses Problem auch hatten. Sie werden sich von dem Wahrsager der mit Dir gesprochen hat eine Eidesstatliche Versicherung unterschreiben lassen das sie mit dir telefoniert haben und dann gibt es eine Gerichtsverhandlung. Das Geld treiben die auf jeden Fall ein, vor alllem die großen wie Questico und Viversum. Es wird billiger für dich wenn du sofort zahlst.

HexHex44  06.11.2014, 15:08

Das läuft unter spiritelle Beratung und das ist nicht verboten.

Fraglich ist, ob ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt. Wäre das der Fall, dann hättest du in der Vergangenheit mächtig geschlafen! Ohne einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil...) kann in der Regel auch kein zivilrechtlicher Haftbefehl vorliegen. Zudem hättest du dich bereits geweigert haben oder einen Termin versäumt haben, in dem du die eidesstattliche Versicherung hättest abgeben sollen.

Ist es denn überhaupt ein Haftbefehl zur Erzwingung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder handelt es sich um eine strafrechtliche Angelegenheit? Von wem hast du den Haftbefehl erhalten?

Wer ist der Absender? Haftbefehle können grundsätzlich nur Richter anordnen (zumindest muß ein Richter unterschrieben haben).

Gab es überhaupt schon ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers?

Für mich klingt das alles ziemlich windig (bin aber kein Jurist!), gehe am besten damit mal zum nächsten Anwalt. Wahrscheinlich versuchen die dich da zu betrügen (nach dem Motto - "wenn der genug Angst kriegt, wird er lieber zahlen, als auf sein Recht zu bestehen").

Kenya 
Fragesteller
 14.11.2012, 19:55

Nein ich werde dir mal den genauen wortlaut aufschreiben:

"Zwischenzeitlich liegt uns die vollstreckbare Ausfertigung des Haftbefehls vom xx.xx.xxxx vor.Eine Kopie hiervon haben wir Ihnen beigefügt. Bevor wir jedoch Verhaftungsauftrag stellen werden,mächten wir Ihnen noch einmal die Gelegenheit einräumen,die Sache auf gütlichem Weg zu bereinigen und erwarten den Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von derzeit 281.39€ "

ab august zahlte ich jeden Monat 100€ dahin

weil die Summe 433,57€ war,nun wäre die erneute fällig (Mitte des Monats,vereinbarung mit denen) und Dezember halt den Klacks von 33,57€ (Wer unfreundlich ist,den zahl ich gerne in raten meine freundlichkeit)

eine kopie ist aber nicht dabei!

Salomischa  14.11.2012, 19:58
@Kenya

Das kann nicht sein, das ist sicher Unfug! Kein Richter übergibt einem Unternehmen einen vollstreckbaren Haftbefehl! Verhaften darf nur die Polizei! Ruf mal bei der Polizeidirektion an und lies denen das vor. Die werden Dir sicher das Gleiche sagen.

Kenya 
Fragesteller
 14.11.2012, 20:00
@Salomischa

und vor allem zahlte ich wirklich pünktlich genau die versprochenen raten ein! dann können die sowas doch nicht machen?ist doch betrug derer seite oder?

trallala12345  14.11.2012, 20:03
@Salomischa

Völlig richtig. Der einzige, der hier Angst vor einem Haftbefehl haben dürfte, ist der Absender dieses Briefes. Also keine Panik und ab zur Polizei - für mich klingt das nach Betrug, sittenwidrigem Geschäftsgebahren, vielleicht sogar Amtsanmaßung (wie gesagt, bin kein Anwalt).

Jedenfalls nichts bezahlen und zur Polizei. Wenn du ein wenig Zeit übrig hast, vielleicht sogar mal an die Presse schicken (Frontal21 oder Monitor wären da vielleicht passende Anlaufstellen).

trallala12345  14.11.2012, 20:05
@trallala12345

Und vor allem: keine Panik. Du wirst dort weder Geld bezahlen müssen, noch wirst du dafür ins Gefängnis gehen (selbst, wenn die Forderung rechtens wäre, kämen da erst weitere Mahnungen, dann Gerichtsvollzieher, der als allerhöchste Maßnahme das Geld von dir einziehen könnte).

DerHans  14.11.2012, 20:09
@Kenya

Ein evtl. Haftbefehl könnte auch vom Gerichtsvollzieher kommen, zur Abgabe einer EV.

Sobald du der Aufforderung nachkommst, ist der Haftbefehl auch wieder aufgehoben

Kenya 
Fragesteller
 14.11.2012, 20:14
@DerHans

die können sowas doch nicht machen,wenn ich nicht einmal mit der zahlung in rückstand war! jetzt wäre die letzte fällig gewesen und nun das? ist doch nicht rechtens

trallala12345  14.11.2012, 20:19
@DerHans

Aber würde der Gerichtsvollzieher sich nicht mit dem Schuldner persönlich auseinandersetzen?

Kenya 
Fragesteller
 14.11.2012, 20:19
@trallala12345

klar hab ich panik hab ja noch nen kleinen sohn und hab das alleinige sorgerecht. hab ja nicht mal ne auflistung erhalten,warum und weshalb soviel nun zahlen soll. vor allem stehen da nicht mal meine geleisteten zahlung bei! die dürfen doch nicht sowas schreiben/austellen,wenn man pünktlich das vereinbarte zahlt

trallala12345  14.11.2012, 20:57
@Kenya

Ich denke, das Schreiben kam vom Gläubiger. So lange du kein Schreiben eines Gerichsvollziehers hast, hast du kein Problem.

Habe gerade mal ein wenig recherchiert, das übliche Prozedere wäre folgendes:

  1. mindestens zwei Mahnungen

  2. evtl. Schreiben von gegnerischem Anwalt

  3. Schreiben vom Amtsgericht, daß du bezahlen sollst, sonst käme ein Gerichtsvollzieher (Gelber Brief)

  4. Schreiben vom Gerichtsvollzieher mit Zahlungsaufforderung

  5. Ankündigung eines Besuches vom GV zur Zwangsvollstreckung

  6. Falls du nicht auf machst, zweiter Versuch einer Zwangsvollstreckung

  7. Falls du immer noch nicht aufmachst, würde deine Tür geöffnet.

  8. Ansonsten aber Termin mit GV. Fall nichts zu vollstrecken ist und du nicht bezahlen kannst, müßest du eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß du nicht zahlen kannst. Daraufhin Erarbeitung eines Zahlungsplanes.

In den Knast könntest du nur als Beugehaft, wenn du zahlen könntest, aber nicht willst. Und dann auch nur so lange, bis du zur Zahlung bereit bist.

Also stehen eine Menge Schritte vor einem Haftefehl. Die versuchen, dich zu verarschen. Gehe damit zum Anwalt oder gleich zur Polizei!

Nicky1  15.11.2012, 10:47
@Kenya

Keine Kopie? Das gibts ja nicht....! Zahle bitte nie mehr weiter! Weder ist es amtlich- eher lächerlich! Noch ist es reell! Einfach ablehnen- bzw. hier nicht zahlen. Denn die vollstreckbare Ausfertigung eines Haftbefehls kommt immer von Gericht!

Einen Haftbefehl kann nur die Staatsanwaltschaft beantragen bzw. ein Richter ausstellen. Wenn die mit solchen Sprüchen kommen ist da garantiert etwas faul.

Sie können einen Vollstreckungsbescheid erwirken, das bedeutet, dass das gelb bei Dir gepfändet werden könnte. Dann käme der Gerichtsvollzieher und würde das Geld bei dir einkassieren.

Du musst nur bezahlen, was auf der Rechnung steht und Mahngebüren. Erkundige Dich bei der Verbraucherzentrale, was Du machen kannst und ob die Rechnung von denen überhaupt rechtmässig ist.

Kenya 
Fragesteller
 14.11.2012, 19:56

hab nicht mal was gelbes erhalten ^^ hatten uns so über die ratenzahlung geeinigt