Haftbefehl wegen angeblichen Betrug?
ich war so dumm und hatte in einer midlife crisis,mal hilfe von viversum geholt halt die angeblichen wahrsager (was nie eintrag usw) ich vergaß irgendwann dort die rechnung zu begleichen,halt nur ein teil abgezahlt nach nem umzug hatte ich mit meiner neuen festnetznummer dort erneut rat gesucht und den wahrsagern gesagt,das die nur abzocken und nix eintrifft ...ok auch dumm
nun hät ich jetzt nen kleineren betrag abzahlen müssen,...heute bekam ich post,es läge ein verhaftungsauftrag vor,wenn ich nicht sofort ne höhere summe zahlen würde!
statt 133,57€,solle ich sofort 281,39€ (ohne jegliche begründung,warum soviel) und zahlungsfrist hätte ich nur bis diesen montag,ansonsten stellen sie den haftbefehl aus.
was soll ich machen?erreichen tue ich dort keinen ^^
hatte ich ausversehen nen betrug begann,weil ich durch den umzug ne neue rufnummer bekam,oder machen die grade betrug an mir?
lg,
7 Antworten
Habe die letzte Antwort von weiter Unten nochmal hier reinkopiert, damit du die Benachrichtigung erhälst. Kann später gelöscht werden:
Ich denke, das Schreiben kam vom Gläubiger. So lange du kein Schreiben eines Gerichsvollziehers hast, hast du kein Problem.
Habe gerade mal ein wenig recherchiert, das übliche Prozedere wäre folgendes:
mindestens zwei Mahnungen
evtl. Schreiben von gegnerischem Anwalt
Schreiben vom Amtsgericht, daß du bezahlen sollst, sonst käme ein Gerichtsvollzieher (Gelber Brief)
Schreiben vom Gerichtsvollzieher mit Zahlungsaufforderung
Ankündigung eines Besuches vom GV zur Zwangsvollstreckung
Falls du nicht aufmachst, zweiter Versuch einer Zwangsvollstreckung
Falls du immer noch nicht aufmachst, würde deine Tür geöffnet.
Ansonsten aber Termin mit GV. Falls nichts zu vollstrecken ist und du nicht bezahlen kannst, müßest du eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, daß du nicht zahlen kannst. Daraufhin Erarbeitung eines Zahlungsplanes.
In den Knast könntest du nur als Beugehaft, wenn du zahlen könntest, aber nicht willst (oder dich weigerst, eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben). Und dann auch nur so lange, bis du zur Zahlung/Erklärung bereit bist (z.B. eine Nacht).
Also stehen eine Menge Schritte vor einem Haftefehl. Die versuchen, dich zu verarschen. Gehe damit zum Anwalt oder gleich zur Polizei!
Zu klären wäre, ob die Forderung überhaupt eingeklagt werden kann. Beim Wahrsagen handelt es sich ja um Scharlatanerie. Solche Verträge sind sittenwidrig. Lass es einfach auf eine KLage ankommen. Wenn du allerdings etwas zahlst, bekommst du auch nichts zrück.
Fraglich ist, ob ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt. Wäre das der Fall, dann hättest du in der Vergangenheit mächtig geschlafen! Ohne einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil...) kann in der Regel auch kein zivilrechtlicher Haftbefehl vorliegen. Zudem hättest du dich bereits geweigert haben oder einen Termin versäumt haben, in dem du die eidesstattliche Versicherung hättest abgeben sollen.
Ist es denn überhaupt ein Haftbefehl zur Erzwingung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder handelt es sich um eine strafrechtliche Angelegenheit? Von wem hast du den Haftbefehl erhalten?
Wer ist der Absender? Haftbefehle können grundsätzlich nur Richter anordnen (zumindest muß ein Richter unterschrieben haben).
Gab es überhaupt schon ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers?
Für mich klingt das alles ziemlich windig (bin aber kein Jurist!), gehe am besten damit mal zum nächsten Anwalt. Wahrscheinlich versuchen die dich da zu betrügen (nach dem Motto - "wenn der genug Angst kriegt, wird er lieber zahlen, als auf sein Recht zu bestehen").
Einen Haftbefehl kann nur die Staatsanwaltschaft beantragen bzw. ein Richter ausstellen. Wenn die mit solchen Sprüchen kommen ist da garantiert etwas faul.
Sie können einen Vollstreckungsbescheid erwirken, das bedeutet, dass das gelb bei Dir gepfändet werden könnte. Dann käme der Gerichtsvollzieher und würde das Geld bei dir einkassieren.
Du musst nur bezahlen, was auf der Rechnung steht und Mahngebüren. Erkundige Dich bei der Verbraucherzentrale, was Du machen kannst und ob die Rechnung von denen überhaupt rechtmässig ist.