Haft und anderer Gerichtstermin?
Hallo ...
wenn jemand vor kurzem in U-Haft gegangen ist, aber Anfang nächster Woche einen anderen Gerichtstermin (Zivilrecht) hat, kann dieser kurzfristig abgesagt werden (Und von wem?), da dieser ja wegen U-Haft nicht erscheinen kann, um sich zu verteidigen oder verliert er den Prozess automatisch oder welche Möglichkeiten gib es hier?
Danke für Eure Tips/Infos
3 Antworten
Die sinnvollste Möglichkeit ist es sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Das schon, aber ist schon am Montag und wahrscheinlich zu kurzfristig ... !
Natürlich kann er sich mit dem Gericht in Verbindung setzen.
Er schreibt einen Brief an das Gericht (wichtig: die richtige Adresse) und beantragt bei der JVA dem Brief eine Haftbescheinigung beizulegen. Das Zivilgericht wird dann entscheiden ob der Termin abgesagt wird oder ob der Gefangene zu dem Termin vorgeführt werden muss.
Das kann man natürlich auch so regeln. Wenn der zuständige Richter oder Rechtspfleger das entsprechende Aktenzeichen hat kann er möglicherweise noch eine Vorführung veranlassen.
Warum kann er den Termin nicht wahrnehmen? In netter Begleitung, notfalls mit Hand- und Fußschellen, geht das schon.
Weil er den Termin bestimmt vergessen hat und nicht weis, wenn er kontaktieren müsste ...
gibt es als Angehöriger oder Bekannter Möglichkeiten da kurzfristig - also am Montag wäre des - abzusagen und hat man da Erfolg?
Ist aber schon am jetzt am Montag (war alles ziemlich kurzfristig mit der U-Haftaktion) und derjenige weis wahrscheinlich gar nicht, dass er dem Gericht schreiben kann sowie ist momentan (da vor kurzem erst U-Haft) Kontaktaufnahme so gut wie nicht möglich!
wenn da jemand anderes beim Richter/Gericht (z.b.s Angehöriger oder Bekannter) Anruf und die ausrichtet mit z.B. Aktenzeichen oder so ... bringt das was?