Ist der Gerichtstermin nun Hinfällig?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unten stehen die zwei Ausnahmen, wo der Gütetermin nicht stattfindet.

II. Verfahren im 1. Rechtszug

1.) Die Güteverhandlung gem. § 278 Abs. 2 S. 1 ZPO

Nach dem bisherigen Zivilprozessrecht bestimmte der Richter nach Eingang einer Klageschrift entweder das schriftliche Vorverfahren gem. § 276 ZPO oder aber den frühen ersten Termin gem. § 275 ZPO. Wenn der Rechtsstreit in diesem Termin nicht abgeschlossen werden konnte, wurde Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Auch das schriftliche Verfahren endete mit dem Termin zur Hauptverhandlung. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage stellten die Parteien bzw. ihre Rechtsvertreter ihre Anträge und es kam, sofern erforderlich, zur Beweisaufnahme. Der Richter war gem. § 279 ZPO dazu angehalten, auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites hinzuwirken. Dies geschah, wenn überhaupt, meistens durch einen Vergleichsvorschlag seitens des Gerichtes. Die Parteien konnten diesen Vergleichsvorschlag annehmen, dann wurde der Rechtsstreit durch Abschluss des Vergleiches abgeschlossen oder aber eine oder beide Parteien lehnten den Vorschlag ab , so dass weiter streitig verhandelt wurde.

Nach dem neuen Zivilprozessrecht ist jetzt gem. § 278 Abs. 2 S. 1 ZPO die sogenannte Güteverhandlung zwingend: "Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos."

Wie meistens bei rechtlichen Grundsätzen gibt es auch hier zwei Ausnahmen, bei denen die Güteverhandlung nicht stattfindet:

a.) wenn bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden hat

Gerichtstermine sind bindent, also musst du auf jeden Fall hingehen. Deine anwältin könnte nun bei Gericht klären das die sache schon geregelt wurde. Aber auch wenn der Vertrag erst später kommt solltest du dir vorher noch schriftlich holen wann du den Vertrag kriegst. Sonst zieht ihr die Klage zurück und es beginnt von vorne weil der Firma doch was nicht passt. Lieber absichern und weiterhin versuchen die Anwältin zu erreichen.

"Einfach so" außergerichtlich einigen wird nicht gehen. Du mußt tatsächlich zunächst mit deiner Anwältin sprechen. In dem Moment, wo du einen Anwalt beauftragst, regelt der alles - du solltest also überhaupt nichts unterschreiben oder selbst mit dem Arbeitgeber regeln.

genau so ist es. DH !

@shalom

Das geht wohl. Ich brauche noch nicht mal einen Anwalt beim Arbeitsgericht.

@Bygggi

In dem Moment, wo einem Anwalt aber das Mandat übertragen wurde, ist er der Ansprechpartner. Und hier arbeitet ja wohl bereits eine Anwältin an der Sache. Wenn man alles selbst machen möchte, braucht man gar nicht erst einen Anwalt einschalten. Würde ich aber nicht zu raten......

Nein ... so einfach ist diesser Gerichtstermin nicht hinfällig ...

Und es könnte sogasr sein, dass es sich beim Vorgehen des Abteilungsleiters nur um einen Trick handelt.

Wer bei einem Gerichtstermin nicht erscheint, der muss dies dem Gericht vor Verhandlungsbeginn bekanntgeben ...

Und ... wer vor Gericht ohne zwingenden Grund nicht erscheint ... der hat eindeutig die "schlechteren Karten" und unter Umständen den Prozeß verloren.

Sprich mit deinem Anwalt darüber ...

Und ... wenn dieses Angebot deines Abteilungsleiters ehrlich gemeint ist, dann könnt ihr euch vor Gericht noch immmer gütlich einigen.

Und die Gründe für diese Einigung, die werden schriftlich festgehalten ... das ist korrekt und verbindlich für beide Teile.

Es ist besser, wenn du hin gehst.Denn sagen kann der Chef viel und es dann nicht halten. Nur würde ich mir überlegen, ob ich noch weiter in so einem Betrieb arbeiten wollte, wo man vor Gericht sein Recht auf einen Vertrag ausfechten muß.