Kann ich die Anwaltskosten zurückfordern?

5 Antworten

Dieser hat das Mandat angenommen und wurde auch bezahlt. 

Es wurde das gezahlt, was bis dato schon geleistet wurde: z. B. Schriftsätze, Akteneinsicht, Telefonate, Anträge ect. - das Geld kann selbstverständlich nicht zurückgefordert werden.

Kann ich die Anwaltskosten zurückfordern?

Nein, das kannst du als Unbeteiligter nicht.

Wird ein Anwalt beauftragt, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Um Kosten zurück zu fordern, müsste dein Freund ihm mangelhafte oder fehlende Ausführung der vertraglich obliegenden Pflichten nachweisen.

Aber da dein Freund bereits einen neuen RA hat, weiss der sicher auch was zu tun ist.

Wie heißt es so schön: erst die Ware, dann das Geld!

Dienstleister werden auch erst nach der erledigten Tat bezahlt.

Dieser sagte heute,......

dann solltet Ihr auch diesen Anwalt von heute fragen, ob da irgendwelche Rückforderungsmöglichkeiten bestehen.

Kann ich die Anwaltskosten zurückfordern?

Selbstverständlich nicht.

Wie kommst du nur auf eine dermaßen absurde Idee?