Hängt Bildungsgutschein mit ALG II zusammen?

1 Antwort

Man kann nicht frei wählen, ob man lieber BAföG oder lieber Arbeitslosengeld II bekommen möchte. Auf welche dieser Leistungen Anspruch besteht, hängt von der (Weiter)Bildungsform usw. ab.

Bei einer schulischen Ausbildung besteht ggf. ein Anspruch auf BAföG. Bei einer Förderung der beruflichen Weiterbildung über das Jobcenter besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (falls z.B. nach einer Erbschaft kein weiterer Leistungsanspruch besteht, kann die Förderung der Umschulung ggf. trotzdem fortgesetzt werden).

In Einzelfällen kann es sein, dass man über einen Bildungsgutschein eine Umschulung bewilligt bekommt, die als Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig wäre. In diesen Fällen werden Jobcenter Leistungsbezieher immer erstmal verpflichten, BAföG zu beantragen. Dabei geht es vor allem darum sicherzustellen, dass mögliche vorrangige Leistungen ausgeschöpft werden.

Ob im Fall deiner Freundin alles korrekt gelaufen ist beim BAföG-Amt, lässt sich aus der Ferne schwer sagen. Im Zweifelsfall solltet ihr euch die Entscheidung und die Rechtsgrundlage vom BAföG-Amt noch mal genauer erläutern lassen.

In jedem Fall solltet ihr die BAföG-Ablehnung so bald wie möglich dem Jobcenter nachweisen und dort klären, ob aus Sicht des Jobcenters noch Unklarheiten bezüglich des Leistungsanspruchs deiner Freundin bestehen (zumindest bis zu dem Zeitpunkt, ab dem du sie von deinem Einkommen mit versorgen müsstest).