hat das jobcenter anrecht auf meine bafög rückzahlung?

4 Antworten

Ganz klar JA !!!

Das Jobcenter ist hier in Vorleistung gegangen,da dir aber ab Beginn deines Studiums kein ALG - 2 mehr zugestanden hätte,weil du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - hattest,stellt das Jobcenter einen Erstattungsantrag beim Bafög - Amt und lässt sich das vorgeschossene Geld zurück erstatten.

Wie? Anrecht? BAföG-Rückzahlung? Etwas wirr das ganze für mich, oder? Du stehst doch dem Arbeitsmarkt im Oktober gar nicht zur Verfügung und dies wurde wohl dem Jobcenter gar nicht mitgeteilt. Das könnte dann ja noch ein Fall für den Staatsanwalt werden, denn "Betrug" wird unterstellt und geahndet. Eigentlich ganz einfach, oder? Und wenn denn das Studentenwerk leistet, den vollen Bedarf setze ich voraus, ist der "Kredit " des Jobcenters natürlich abzubauen. Viel Glück.

Normalerweise steht dir als Student kein ALG 2 zu nach § 7 (5) SGB II

Wenn du zum Studienstart Hilfe bekommen hast, musst du das über BaFög zurückzahlen.

Ja, da das Jobcenter damals in Vorleistung gegangen ist, die haben dir das Geld nur "geliehen". Sonst würdest ja für den Monat Oktober doppelte Leistungen erhalten, einmal vom Jobcenter und einmal vom Bafög-Amt.