hat das jobcenter anrecht auf meine bafög rückzahlung?
Hallo, ich brauche Hilfe. Ich habe im october 2013 noch alg2 bekommen, weil ich sonst meine Miete und Fahrkarte(180€) zum studienplatz hätte kaufen können. Studieren tue ich seit 07.10.13. Ich habe ein schreiben bekommen in dem ich das alg2 für Oktober(507€) zurück zahlen soll. Ich bekomme wahrscheinlich eine BAföG Rückzahlung. Jetzt ist meine Frage, hat das Jobcenter Anrecht auf meine bafög Rückzahlung? Eine Bearbeiter in der jobcenters meinte das die kein Anrecht auf mein BAföG haben.
Hatte jemand schon diese Situation? Kann mir da wer weiterhelfen? Thx
4 Antworten
Ganz klar JA !!!
Das Jobcenter ist hier in Vorleistung gegangen,da dir aber ab Beginn deines Studiums kein ALG - 2 mehr zugestanden hätte,weil du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - hattest,stellt das Jobcenter einen Erstattungsantrag beim Bafög - Amt und lässt sich das vorgeschossene Geld zurück erstatten.
Wie? Anrecht? BAföG-Rückzahlung? Etwas wirr das ganze für mich, oder? Du stehst doch dem Arbeitsmarkt im Oktober gar nicht zur Verfügung und dies wurde wohl dem Jobcenter gar nicht mitgeteilt. Das könnte dann ja noch ein Fall für den Staatsanwalt werden, denn "Betrug" wird unterstellt und geahndet. Eigentlich ganz einfach, oder? Und wenn denn das Studentenwerk leistet, den vollen Bedarf setze ich voraus, ist der "Kredit " des Jobcenters natürlich abzubauen. Viel Glück.
Normalerweise steht dir als Student kein ALG 2 zu nach § 7 (5) SGB II
Wenn du zum Studienstart Hilfe bekommen hast, musst du das über BaFög zurückzahlen.
Ja, da das Jobcenter damals in Vorleistung gegangen ist, die haben dir das Geld nur "geliehen". Sonst würdest ja für den Monat Oktober doppelte Leistungen erhalten, einmal vom Jobcenter und einmal vom Bafög-Amt.