Händler verkauft Fahrzeug mit Wasserschaden heimlich?

5 Antworten

Erlaubt ist es schon, solange die Wagen einwandfrei funktionieren.
Allerdings sollte es jedem normalen Menschen auffallen wenn die Sitze einmal mit Wasser in kontakt waren. Das hinterlässt nämlich egal wie man es putz Rückstände.

Wenn er darüber den Käufer aufklärt, klar! Warum auch nicht?

Außerdem bleibt der Händler ja beim Verkauf an Privatpersonen mindestens ein Jahr in der Gewährleistung/Garantie.

Was er nicht darf und machen sollte, die Fahrzeuge ohne Hinweis einfach so verkaufen. Das wäre dann eine sogenannte "arglistige Täuschung", der Käufer könnte dann den Vertrag anfechten und rückabwickeln!

Aber ich bezweifle, dass Du beim Verkaufsgespräch dabei bist oder den Kaufvertrag einsehen kannst, also kannst Du nur Vermutungen anstellen!

Und damit sollte man vorsichtig sein, kann nach hinten losgehen!

Ja das darf ein Verkäufer leider schon da hierbei nichteinmal "Unfallfahrzeug" zutrifft.

Wenn er dem Käufer den Schaden verheimlicht, ist das arglistige Täuschung.

Wenn der Schaden behoben wurde, braucht man gar nix angeben.
Das hat dann auch nichts mit arglistiger Täuschung zu tun.

Was ist daran nicht ok?
Wenn die Fahrzeuge ordentlich aufbereitet sind und technisch überprüft worden ist doch alles ok.
Ist doch vollkommen normal, was sollte man denn sonst mit den Fahrzeugen machen?