Muss ich der Mutter meines Kindes Unterhalt zahlen?
Ich verdiene 1200 Euro netto normalerweise aber derzeit etwas mehr so 1500-1300 da ein Arbeitskollege seit 9 Wochen krank ist. Ich Zahle für meinen Sohn den mindest Unterhalt von 225€, jetzt hat das Arbeitsamt anstatt mir direkt meinen Chef Dokumente geschickt und wollen wissen wie viel ich Verdiene, um zu gucken ob ich noch für Unterhalt für sie aufkommen kann.
Ab wann muss ich Unterhalt zahlen für sie? Weil es ist jetzt gerad ein zufall das ich die letzten 2-3 Monate etwas mehr verdient habe...wen das Arbeitsamt der Meinung ist das ich jetzt auch noch Unterhalt für sie Zahlen muss, dann kann man sagen wofür gehe ich noch arbeiten?
Wäre nett wen ihr mir eure Erfahrungen teilen koenntet damit ich mal weiß was auf mich zukommt und wie VIEL ich zu zahlen hab.
Danke
10 Antworten
Wenn du das nur vorübergehend verdienst,dann wird das dein AG - in deiner Einkommensbescheinigung / Arbeitsbescheinigung auch vermerken !
Dein Selbstbehalt beim Trennungs / Betreuungsunterhalt liegt seit dem 01.01.2015 bei 1200 € Netto,dass muss dir also nach Abzug des Kindesunterhalts noch bleiben.
Also blieben hier bei unterhaltsrelevanten 1500 € Netto und dem Abzug von deinen 225 € Unterhalt für das Kind,max. 75 € übrig,weil dir ja 1200 € bleiben müssen.
Betreuungsunterhalt kann im Normalfall bis zum 3 Lebensjahr gefordert werden,dafür müsst ihr nicht verheiratet gewesen sein.
Es kann passieren, dass du für die Kindesmutter Unterhalt zahlen musst. Sie hat bestimmt Wind davon bekommen, dass du derzeit mehr verdienst.
Allerdings solltest du das sofort wieder ändern lassen, wenn du wieder weniger verdienst.
Sie geht nicht arbeiten oder hat einkommen Andersweitig nur vom Arbeitsamt.
Danke für die lieben Antworten,
Ich verdiene im Schnitt so um die 1200€ davon zahle ich 225€ Unterhalt für meinen Sohn, heißt das also ich Zahle sogar zu viel Unterhalt für meinen Sohn ??
Also darf ich nicht unter meine 1200€ Netto kommen für den Selbsterhalt?
Wenn du entsprechend "leistungsfähig" wärst, hätte auch die Mutter des Kindes Anspruch auf Unterhalt für sich selbst ("Betreuungsunterhalt") bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Du bräuchtest ihr aber nur Unterhalt zahlen, wenn dir nach Abzug des Kindesunterhaltes noch mehr als 1200 Euro (das ist dein "Selbstbehalt" gegenüber der Kindsmutter) von deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" (Netto abzüglich Freibeträge) zur Verfügung stünden.