Fahrtkosten bei Unterhaltsberechnung?

6 Antworten

Das "unterhaltsrelevante Einkommen", nach dem der Unterhalt berechnet wird, ist nicht unbedingt identisch mit deinem Nettoeinkommen.

Denn vom Nettoeinkommen können bestimmte Aufwendungen abgezogen werden, so z.B. deine "berufsbedingten Aufwendungen"...

  • Dies wären pauschal 5% des Nettoeinkommens; wenn die tatsächlichen Aufwendungen darüber liegen, sind sie entsprechend nachzuweisen, (maximal könnten 150 Euro angesetzt werden....)

Dein Fahrtkostenzuschlag würden hier also zwar deinem Netto zugerechnet, aber du könntest die tatsächlichen Fahrtkosten dann wieder abziehen.....

Das ist Einkommen.

Du kannst zu deinem Selbstbehalt von 1080 € Netto auch noch Aufwendungen wegen der Berufstätigkeit geltend machen,wie z.B. Fahrkosten !

Da gibt es meines Wissens sogar eine Pauschale für Fahrkosten von min. 50 € pro Monat.

Zur Berechnung des Unterhalts wird aber nicht nur dein monatliches Einkommen heran gezogen,auch z.B. Sonderzahlungen wie Weihnacht / Urlaubsgeld zählt dazu.

Wenn deine monatlichen Aufwendungen höher als diese 50 € sind musst du das nachweisen,dann müssen die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.

Tatsächliche Fahrkosten für die Monatskarte habe ich 172 €, das ist nicht einmal die hälfte die ich vom AG bekomme, ich will mich ja auch nicht vor der Unterhaltszahlung drücken, ich habe nur keine lust mehr mich weiterhin vom Jugendamt und meiner Ex Frau über den Tisch ziehen zu lassen. Wenn mein Sohn in den Ferien bei mir ist ( meist für mehrere Wochen sehe ich nicht einen Cent Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss, obwohl er 6 Wochen am stück bei mir ist.

Jain. Der Fahrtkostenzuschuss ist dem Einkommen zuzurechen, die realen Fahrtkosten per Kilometerpauschale berechneten, bei der Bereinigung wiederum abzuziehen.