Muss mein Vater Unterhalt zahlen, solange ich in der Ausbildung bin?

5 Antworten

Hol dir am besten ein Anwalt. Aber er muss zahlen da du davon gar nicht richtig leben kannst. Bis zum 25 Lebensjahr ist er verpflichtet oder bis ende der ersten Ausbildung.

Ja ich hatte gehofft es irgendwie ohne Anwalt regeln zu können, wenn ich ihm etwas schriftliches vorlege oder so. Unser Verhältnis ist eigentlich nicht schlecht, aber mein Recht möchte ich trotzdem haben. Ansonsten wenn es keinen anderen Ausweg gibt dann wohl so... 

wenn es um Geld sind, werden sie zu anderen Menschen...

dein bedarf ist mit 900 Euro gedeckt. Eltern müssen nur Unterhalt bezahlen wenn man selbst den bedarf nicht deckt das wären für alleinwohnende 725 Euro nach neuer Tabelle und Kindergeld zählt zu 100 % dazu. 900 Euro und 190 Euro wäre dein bedarf mehr als gedeckt

Ich schreib es nochmal hier her. Dein Bedarf ist mit deinen Einkommen selbst gedeckt. Die höchstgrenze liegt ab Januar bei 725 Euro aber erst mit eigener Wohnung sonst weniger. Aber du hast 900 netto und 190 Euro Kindergeld was du bekommst wenn du auszieht. Abzüglich darf du 90 Euro abziehen. 900 - 90 = 810 + 190 = 1000 euro. KEIN Anrecht mehr auf Unterhalt. Das wird auch jeder Anwalt sagen. Lg

sorry 735 Euro wäre es bei alleine wohnenden.

@claudialeitert

735 Euro wäre es bei alleine wohnenden.

Dieser "Bedarfssatz" hängt vom geltenden BAföG-Satz ab - und wird erst zum Wintersemester 2016 (also ab Oktober 2016) bzw. mit dem neuen Ausbildungsjahr (ab September 2016...) auf den Maximalbetrag von 735 Euro angehoben.....

ohjee achso danke

@claudialeitert

!! Muss mich korrigieren: habe gerade nochmal nachgelesen, dass der Unterhaltsbetrag tatsächlich schon zum Januar angehoben wurde (- Pech für diejenigen, die auf BAföG-Leistungen angewiesen sind...).

Ja, bei netto 900,00 liegst Du weit über dem Satz, der als Grundlage zur Berechnung liegt! Kindergeld kannst Du direkt für dich beantragen.

Ok danke, im Internet habe ich leider nichts darüber gefunden. Vielen Dank für die Info :)

Beide Eltern wären dir bis zum Abschluss deiner Ausbildung noch unterhaltspflichtig, falls dein "unterhaltsrechtlicher Bedarf" nicht durch Ausbildungseinkommen + Kindergeld gedeckt werden kann.

  • Dieser "Bedarf" liegt derzeit bei 670 Euro, wenn du nicht mehr im elterlichen Haushalt lebst.

Da du allerdings selbst bereits 900 Euro verdienst, wovon 810 Euro angerechnet werden (der Freibetrag für Fahrtkosten etc. liegt bei 90 Euro), stehen dir zusammen mit dem Kindergeld (190 Euro) bereits 1000 Euro zur Verfügung.

Das sind 330 Euro über deinem Bedarf - deine Eltern sind also nicht mehr unterhaltspflichtig.

bei deinem Netto muß er definitiv keinen Unterhalt mehr zahlen da du deinen Bedarf absolut selber deckst ...... wenn du damit nicht auskommst ist das allein dein Problem nicht das Problem deines Vaters ...