Habe ich einen Urlaubsanspruch für meinen halben Monat?
Hallo, ich scheide zum 15. Februar aus dem Unternehmen aus.
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich bei 20 Tagen gesetzlichen Mindesturlaub?
Laut Bundesurlaubsgesetz gelten ja nur volle Monate, jedoch werden anfallende halbe Tage aufgerundet; habe ich gelesen.
Meine Rechnung: 20 Tage / 12 Monate = 1,66 Tage pro Monat (wären bei 2 Monaten 3,33 Tag, abgerundet 3 Tage Anspruch) Es sind aber nur 1 1/2 Monate beim alten Arbeitgeber. Das heißt: 1,66 Tage, aufgerundet 2 Tage Anspruch für Januar.
Verfällt dann der 1 Tag im Februar oder habe ich auf einen halben Tag Anspruch?
Danke für fachkundige Hinweise.
2 Antworten
Nein, hast du nicht. Du hast 2.49 Tage für 1 1/2 Monate. Also ist klar, wieviel Tage Du Urlaub bekommst. Es sei denn, Dein AG ist kulant, aber warum sollte der kulant sein?
Deine Berechnung ist richtig.
Wenn es keine vertragliche Vereinbarung zur Gewährung von Urlaub auch bei Monatsbruchteilen gibt, besteht Anspruch nur für volle Monate nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1, 1. Halbsatz.
Dein Anspruch beträgt in diesem Fall dann also lediglich 1,66 = 2 Tage für den Januar (Aufrundung aufgrund BUrlG § 5 Abs. 2).
Für den halben Monat Februar verfällt kein Urlaubsanspruch, denn es ist überhaupt erst gar keiner entstanden!
Und Du schreibst doch schon selbst (womit Du Dir die Frage auch schon selbst beantwortet hast):
Laut Bundesurlaubsgesetz gelten ja nur volle Monate, jedoch werden anfallende halbe Tage aufgerundet; habe ich gelesen.