Urlaubsanspruch wenn man nur 9 Monate im Jahr arbeitet?

8 Antworten

Hattest du schon frei dieses Jahr? Bei einem anderen Arbeitgeber? Betriebsruhe?

Ansonsten müssten dir für das Jahr 2014 insgesamt 22 Tage zustehen.

Oder kann es sein, dass dies dein aktueller Urlaubsanspruch ist. Da du im 7. Monat deiner Beschäftigung bist. Für 7 Monate wäre die Angabe von 17 Tage

Das könnte natürlich sein o.O , ich werde nochmal nachfragen.

das passt nicht ganz. Wieviel ist den der gesamte Anspruch pro Jahr 29 oder 30 Tage, Arbeitstage pro Woche?

29 im Jahr

@rini610

kann es sein das bei dir ein Zusatz steht das der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart ist und das der Arbeitger noch zusätzliche Tage auf freiwilliger Basis gewährt? Das ist das neueste was in Arbeitsverträgen vereinbart wird. Das hat den Vorteil, wenn der AN lange krank ist etc. muß der AG nicht den "vollen" Urlaub gewähren sondern nur den gesetzlichen Mindesturlaub.

Ist das nicht gegeben ist die Berechnung falsch

Bei einer anteiligen Verrechnung Deines Jahresurlaubsanspruchs hast Du bei einer 9-monatigen Beschäftigung zunächst einmal einen Anspruch von 21,75 = 22 Urlaubstage.

Aber:

Nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 in Verbindung mit § 5 besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (Montag bis Samstag).

Bei einer anteiligen Berechnung darf dieser Mindesturlaub nicht unterschritten werden! Abzuziehen sind davon allenfalls Urlaubstage, die Du eventuell im Anspruchsjahr bei einem früheren Arbeitgeber genommen hast.

Ne , ich hab vorher studiert.

@rini610

Dann ist eben kein Vor-Urlaub abzuziehen und Dein Anspruch besteht eben mindestens auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen oder - wenn es keine Vereinbarung zu einer anteiligen Verrechnung gibt - auf den gesamten Urlaub von 29 Tagen.

Es ist aber eine ganz andere Frage, wie der Arbeitgeber sich Dir gegenüber dann zukünftig stellt; leider längst nicht alle sehen das als rein sachliche Klärung einer juristischen Differenz; also gilt wieder einmal der Gegensatz von "Recht haben und Recht bekommen" ...

Normalerweise rechnet man: 29 geteilt durch 12 = 2,41666. Dann 9 mal 2,41666 = 21,75. Du müsstest also ca. 22 Tage bekommen.

muss nicht. wenn man mit dem gesetzlichen mindesturlaub (24 tsge pro jahr) rechnet kommt man auf 17,... also stimmt das

Genau. Ausser, der erste Monat war angebrochen, also erst am 02. oder 05. angefangen zu arbeiten.

Aber kann man in einem Jahr den Gesetzlichlichen mindesturlaub von 24 Werktagen ansetzen und ein Jahr später dann 29 Tage?

@faiblesse

leider ja. da er dir nur 24 geben muss ist er nicht verpflichtet dir bei einer teil-/bruchrechnung deines urlaubs die 29 tage anzurechnen, sondern hat das recht mit den 24 tagen zu arbeiten (wenn ich da richtig informiert bin)

@BlazeHD

@ BlazeHD :>

sondern hat das recht mit den 24 tagen zu arbeiten (wenn ich da richtig informiert bin)

Da bist Du richtig informiert!

Bei einer anteiligen Berechnung des Urlaubsanspruchs ist bei mehr als 1/2-jährigen Beschäftigung mindestens der gesetzliche Mindesturlaub zu gewähren (abzüglich bereits erhaltenen Urlaubs eines früheren Arbeitgebers im Anspruchsjahr).

@Familiengerd

Ah okay danke, das wusste ich natürlich nicht. Ich hab aber vorher studiert?

@rini610

Wenn Du studiert hast, gibt es eben keinen Vor-Arbeitgeber, bei dem Du bereits Urlaub in diese - dann giltm Anspruchsjahr hättest nehmen können - dann gilt meine Aussage/Antwort ohne diesen einschränkenden Hinweis.

ich komme, aufgrund Deiner Angaben auf 21,75 , also 22 Tage für die 9 Monate.