Urlaubsanspruch bei Übergang Ausbildung in befristetes Arbeitsverhältnis?

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Die 12 Tage bleiben erhalten - sie müssen genommen werden oder der Betrieb muß den Resturlaub, der am 30.09. noch vorhanden ist, auszahlen (hier auch: Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte = gesamter Anspruch).

Grundsatz:

  • Bei einer unmittelbaren Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis sind für die Ermittlung des Urlaubsanspruchs des Kalenderjahres beide Beschäftigungszeiten als Einheit anzusehen.

Durch die Übernahme des Azubis erhält dieser zwar einen neuen Arbeitsvertrag mit angepassten Bedingungen, jedoch bei dem selben Arbeitgeber. Insoweit wird der Urlaubsanspruch des vorherigen Auszubildenden „übernommen“ und wird nach den allgemeinen Grundsätzen weiter geführt.

MannsMeister 
Fragesteller
 04.08.2021, 17:37

Danke für deine Antwort. Also habe ich für das Jahr 2021 (bis zum 30.09) Anspruch auf einen ganzen Jahresurlaub. Sprich mindestens 26 Tage?

Gibt es zu deinem genannten Grundsatz eine rechtliche Basis oder ist das eine Art Gewohnheitsrecht? Irgendwas konkretes, ein Urteil oder Absatz aus dem Bundesurlaubsgesetz wären interessant.

DerSchopenhauer  04.08.2021, 18:11
@MannsMeister

BUrlG § 4 i. V. mit § 5 (1) c - daraus leitet sich ab, daß man, bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte, den gesamten Urlaub erhält - tarifvertraglich oder einzelvertraglich kann eine abweichende Regelung (z. B. zeitanteilig) vereinbart werden.

MannsMeister 
Fragesteller
 05.08.2021, 07:24
@DerSchopenhauer

@DerSchopenhauer In meinem AV steht "Bei Beginn oder Beendigung des Arbeitssverhältnisses während eines Kalenderjahres wird der freiwillig gewährte Zusatzurlaub für jeden abgebrochenen Kalendermonat, in der das Arbeitsverhältnis nicht besteht, um ein Zwolftel gekürzt. Die Höhe des gesetzlichen Mindesturlaub berechnet sich nach §§ 4 und 5 Bundesurlaubsgesetz"

Weiter oben heißt es, 25 Tage Urlaub auf Basis einer 5-Tage Woche, worin 20 Tage gesetzlicher Anspruch enthalten sind.

Heißt doch für mich, dass ich Anspruch auf 20 Tage habe und nur die 5 anteilig zu betrachten sind.

Was ich aber immer noch nicht ganz verstanden habe ist, wie sich das mit dem Ausbildungsvertrag verrechnet, laut dem ich ja 27 Tage Urlaub pro Jahr habe.

DerSchopenhauer  05.08.2021, 07:40
@MannsMeister

Danke für die Info: das ist eine neuere Variante, die man heute häufiger in Arbeitsverträgen antrifft - man trennt den gesetzlichen Mindesturlaub und den "freiwilligen" oder "tariflichen" Urlaub.

Du erhälst daher die 20 Tage + anteilig 9/12 von 7 Tagen = 5,25 Tage (wird nicht abgerundet).

= 25,25 Tage insgesamt abzgl. dann der genommen Tage = Resturlaubsanspruch

Denn die 27 Tage sind zu Beginn des Jahres als Anspruch entstanden und setzen sich bis in das Arbeitsverhältnis fort (bis 31.12.).

Das ist immer eine recht schwierige Sache mit solch einem Wechsel und dann auch noch anteilig....

Wieviele Tage will Dir denn das Unternehmen gewähren? Das sollten sie Dir dann auch vorrechnen - dann kann man ggf. weiterschauen.

DerSchopenhauer  05.08.2021, 07:46
@DerSchopenhauer

Ich habe Deine Frage an "Familiengerd" weitergeleitet - er ist hier auch ein Experte auf dem Gebiet - ich bin mir nicht sicher, ob meine Einschätzung hier richtig ist...

Familiengerd  06.08.2021, 12:21
@DerSchopenhauer
ich bin mir nicht sicher, ob meine Einschätzung hier richtig ist...

Doch, Du kannst Dir sicher sein, soweit ich das beurteilen kann.

Du hast diese Angelegenheit gut "aufgedröselt".

MannsMeister 
Fragesteller
 06.08.2021, 12:26
@Familiengerd

Vielen Dank

@DerSchopenhauer und auch @Familiengerd

Ich werde mal zu meinem AG gehen und schauen was die denken. Womöglich melde ich mich dann an gleicher Stelle erneut zu Wort. Bis dahin.

MannsMeister 
Fragesteller
 16.08.2021, 19:47
@Familiengerd

Hallo, also habe jetzt Rückmeldung vom AG erhalten. Ich hatte den rechnerischen Rest (mit Zwölftelung, also schon großzügig) von 17 Tagen als Urlaub beantragt.

Mein AG möchte mir jetzt lediglich die letzten 4 Tage gewähren (die aus meinem befristeten AV) und die anderen 13 Urlaubstage aus der Ausbildung mit Grundlage der Ausbildungsvergütung ausbezahlen. Finde ich schon etwas frech tatsächlich.