Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn im neuen Job am 3. Februar für Februar?
... tritt der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres ein, so erhält er für jeden vollen Monat des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubs.
Jahresurlaub ist 24 Tage. Wären 2 Tage pro Monat.
Arbeitsbeginn: 3. Februar.
Probezeit: 6 Monate
Bedeutet dies nun, dass man für den Februar keine 2 Urlaubstage kriegt, weil man erst am 3. Februar anfängt und es somit kein voller Monat mehr ist?
Oder bedeutet dies, dass ich dann ab 3. März Anspruch auf 2 Tage habe?
Danke sehr.
2 Antworten
da in diesem jahr 1. und 2.2. sowieso wochenende sind, sollte das keine rolle spielen, dass du "erst" am 3. anfängst. der monat ist auf jeden fall voll.
auch in der probezeit erwirbt man urlaubsanspruch. es ist lediglich so, dass man erst nach 6 monaten den vollen anspruch hat und nicht mehr nur anteilig.
dass der vertrag auf 3.2. lautet, macht nach meiner meinung keinen unterschied in bezug auf den anspruch für februar.
Danke.
Aber selbst wenn ich jetzt am 6. Februar angefangen hätte, dann hätte ich doch spätestens am 6. März zwei Urlaubstage oder?
Es heißt doch Beschäftigungsmonat und nicht Kalendermonat. Oder irre ich mich?
ich seh das auch so, weil kalendermonat kriegt man ja eh nicht voll - dazu müsste man jeden tag arbeiten (ohne wochenende) = verboten.
normalerweise wird urlaub auch anteilig berechnet, wenn z.b. einer am 15. kommt, kriegt er den halben urlaubsanspruch. aber ob das recht/pflicht ist, weiss ich nicht.
aber bei den 2 "fehlenden" tagen - wenn dein arbeitsvertrag am 1.2. beginnen würde, würdest du vermutlich höchstens 1 tag mehr arbeiten.
Aber selbst wenn ich jetzt am 6. Februar angefangen hätte, dann hätte ich doch spätestens am 6. März zwei Urlaubstage oder?
Völlig richtig!
Deine Überlegungen sind nicht so ganz falsch: Wenn man einmal von einigen Besonderheiten absieht, besteht Urlaubsanspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung - und "Monat" ist als "Zeitraum" zu verstehen, nicht als "Kalendermonat"!
Nehmen wir Dein Bespiel und führen - fiktiv - es fort:
Dein Beschäftigungsverhältnis beginnt am 03.02. und endet - sagen wir mal - am 31.07. Dann hast Du für die Zeit vom 03.02. bis zum 02.07. eine Beschäftigungsdauer von 5 Zeitmonaten, also einen Urlaubsanspruch von 5/12; für die Zeit vom 03.07. bis zum Ende am 31.07. erwirbst Du keinen Urlaubsanspruch, weil das kein voller Monat mehr ist.
Diese 12tel-Rechnung spielt aber keine Rolle mehr, wenn Du länger als 6 Monate beschäftigt bist und in der 2. Jahreshälfte das Beschäftigungsverhältnis endet: dann hast Du nämlich den vollen Urlaubsanspruch.
Ich kann auch anders fragen.
Ich brauche am 10. und 11. März (Montag und Dienstag) Urlaub, weil ich da schon lange Karten für das Bayern Spiel gegen Arsenal habe.
Meine Arbeit beginnt am 03.02.14.
Kann ich dann am 10. und 11.03. zwei Tage Urlaub nehmen in der Probezeit?
Danke.
Weder ist es dem Arbeitnehmer verboten, während der Probezeit Urlaub zu nehmen, noch ist es dem Arbeitgeber verboten, ihn zu gewähren ...
Sagen wir einmal so:
Wenn Dein Arbeitgeber auch nur einen Hauch von Verständnis hat für Deine "fußballbedingte Lage" (teure Karten, die Du wahrscheinlich schon vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben hast), wenn es zudem keine betriebliche Situation gibt, die dagegen spricht, dann gibt es für den Arbeitgeber - trotz "Probezeit" - auch keinen vernünftigen Grund, den Urlaub zu verweigern.
"Erzwingen" kannst Du den Urlaub allerdings nicht - Du kannst ihn nur um Verständnis und aus diesem heraus um Genehmigung bitten!
Weder ist es dem Arbeitnehmer verboten, während der Probezeit Urlaub zu nehmen, noch ist es dem Arbeitgeber verboten, ihn zu gewähren ...
Du meinst sicher, "noch ist es dem Arbeitgeber verboten, ihn abzulehnen".
Danke für deine Antwort. Ich werde ja sehen.... Bei einer Zeitarbeitsfirma ist meine Hoffnung aber relativ mau.
Die "weder-noch"-Formulierung war schon richtig - aber es ist ihm auch nicht verboten, den Urlaub abzulehnen; dafür sollte er aber fairerweise Gründe haben und sich nicht darauf berufen, in der Probezeit würde kein Urlaub gewährt.
Viel Glück!
Ja, aber der Arbeitsvertrag ist auf 3.2. datiert.
Allerdings heißt es doch "Beschäftigungsmonat" und nicht Kalendermonat.
Also müsste ich doch spätestens am 3. März 2 Urlaubstage haben? Auch in der Probezeit.