Habe ich die Möglichkeit auszuziehen? Kostenhilfe?
Hallo,
Ich möchte bzw. muss von Zuhause ausziehen, da das Verhältnis in der Familie leider überhaupt nicht gut ist. Gewalt ist hier ein großes Thema. Mein Psychotherapeut ist ebenfalls fest davon überzeugt, dass ich unbedingt dort raus muss.
Das Problem ist aber, dass ich keinen Beruf habe und somit keine Miete zahlen kann.
Ich bin 18 Jahre alt, habe einen Schwerbehindertenausweis, bin seit ca. 6 Jahren in Psychotherapie und noch in der Schule. Aufgrund meiner Schwerbehinderung (durch Traumata) kann ich auch nicht arbeiten.
Nun ist es so, dass ich überhaupt keine Ahnung habe, welche Möglichkeiten es für mich gibt. Meine Familie hat mich darüber nie informiert, da sie 'um jeden Preis' verhindern möchten, dass ich ausziehe. Eine Wohngruppe käme für mich aufgrund meiner Erkrankung leider nicht in Frage. Ich habe gehört, dass man durch Hartz IV eine Wohnung finanziert bekommen kann, auch dann, wenn man unter 25 Jahre alt ist. Wie könnte ich diese Hilfe in Anspruch nehmen? An wen könnte ich mich wenden?
Ich bin für jegliche Tipps dankbar, da ich gerade stark verzweifle. Danke.
4 Antworten
"Hartz IV" kriegt man grundsätzlich nur, wenn man arbeitsfähig ist.
Du solltest Dich an eine erwachsene Vertrauensperson oder an eine Beratungsstelle vor Ort wenden. Eventuell auch an das Jugendamt.
Du solltest dich erst einmal ans zuständige Jugendamt wenden, die können dir bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch hilfreich zur Seite stehen, zwar nicht mehr selber für dich tätig werden, aber z.B. fürs Jobcenter ein Schreiben erstellen, dass Du aus gewissen Gründen nicht mehr bei deinen Eltern leben kannst.
Würdest Du auf Dauer nicht mehr arbeitsfähig sein bzw. länger als durchgehend 6 Monate, dann würde dich das Jobcenter ans Sozialamt verweisen, dass wäre dann der Fall, wenn Du in der Woche nicht min. 15 Stunden, also 3 Stunden täglich arbeiten könntest.
Aber erst wirst Du einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen müssen, die würden dann nach einer gewissen Zeit deine Arbeitsfähigkeit ggf. durch einen medizinischen Dienst prüfen lassen.
Wende dich ans zuständige Sozialamt. Das ist für dich zuständig- dann mit Grundsicherung.
ALG II wirst du nicht bekommen, denn dafür muss man mindestens 3 Stunden/ Tag arbeitsfähig sein.
Vielen Dank!
Mein Psychotherapeut ist ebenfalls fest davon überzeugt, dass ich unbedingt dort raus muss.
Bitte ihn Dir für das JA ( oder wenn die sich "drücken" für das JC ein entsprechendes "Gutachten"/ Attest zu verfassen.
Dann wende Dich bitte ratsuchend an das zuständige Jugendamt und bitte um Hilfe nach § 35 ff SGB VIII - die sind auch noch für junge Erwachsene ( bis 21 ) zuständig.