Kündigung wegen Schwerbehinderung, rechtens ?

6 Antworten

Also, dein Ehemann genießt einen Sonderkündigungsschutz. Letztendlich ist er jedoch nicht unkündbar.

Um deinem Mann kündigen zu können muss der Arbeitgeber zuvor einen Antrag auf Zustimmung bei dem Integrationsamt stellen. Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigung in Zusammenhang mit der Behinderung steht. In der Regel ist dies nicht der Fall. Es handelt sich um ein formelles Verfahren. Der Arbeitgeber beantragt die Zustimmung zur Kündigung. Das Integrationsamt lässt deinem Ehemann die Unterlagen zukommen. Hier sind zahlreiche Fragen zu beantworten. Später entscheidet das Integrationsamt, ob eine Entscheidung mit oder ohne Anhörung der Parteien erfolgt. In der Regel erteilt das Integrationsamt die Zustimmung. Erst nach Zustimmung darf der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen.

Nur weil das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat, bedeutet dies noch nicht, dass die Kündigung auch gerechtfertigt wäre. In der Regel schließt sich ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht an. Das Arbeitsgericht selbst hat ganz andere Prüfungsmaßstäbe.

Allerdings ist in der Regel Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage, dass Kündigungsschutz besteht. Die Voraussetzungen für Kündigungsschutz sind eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten und eine Betriebsgröße von rechnerisch mehr als 10 Mitarbeitern. Letzteres ist nicht gegeben. Daher kann die Kündigung nur in begrenztem Maße angegriffen werden. Ein Kündigungsgrund benötigt der Arbeitgeber nicht. Nach Zustimmung muss er vielmehr nur die vereinbarte Kündigungsfrist beachten.

Wegen der Schwerbehinderung darf der Arbeitgeber sicher nicht kündigen. Vielmehr ist der Arbeitgeber hier verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass für deinen Mann keine Gefährdung gegeben ist. Im einzelnen vermag ich nicht zu beurteilen, welche Risiken hier bestehen.

Der Arbeitgeber wird also kündigen können, muss jedoch erst einmal das Integrationsamt anhören und die Zustimmung erlangen. Nur für den Fall der Fälle. Sollte der Arbeitgeber vorher schon kündigen sollte fristwahrend gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Die zu beachtende Frist sind 3 Wochen nach Zugang.

Hallo iceangel30381,

Sie schreiben:

Kündigung wegen Schwerbehinderung, rechtens ?

Antwort:

Mein Mann hat aufgrund seiner Erkrankung Cluster-Kopfschmerz einen Schwerbehindertenausweis mit 50% , unbefristet und ohne Merkmale ausgestellt bekommen. Er hat dies heute seinen Arbeitgeber ( Kleinunternehmen , 3 Beschäftigte) mitgeteilt.

Antwort:

GF ersetzt kein Rechtsberatung!

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB50) ausgewiesen!

Im Schwerbehindertenausweis gibt es keine Merkmale, sondern Merkzeichen!

Bedenklich ist, daß Ihr werter Mann den Schwerbehindertenausweis offensichtlich nicht bereits bei der Arbeitsaufnahme, sondern erst im Nachhinein beim Arbeitgeber vorgelegt hat!

Mein Mann arbeitet bei einem Lohnbauern und produziert in einer Halle Stroh und Heu für Kleintiere. Er arbeitet an Maschinen und bedient einen Stapler. Sein Arbeitgeber behauptet nun das er ihn kündigen müsse da er ihn jetzt in nicht mehr alleine arbeiten lassen könnte. Ich muss dazu sagen das mein Mann immer (!!!) alleine in einer Schicht arbeitet. Also niemand mit Anwesend der im Notfall einen Not-Aus-Knopf drücken könnte was meiner Meinung sowieso nicht rechtens ist.

Antwort:

So wie Sie in Ihren Zeilen die Sachlage beschreiben, wird die zuständige Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber ggf. deshalb unterstützen, weil die Gefahren für Ihren werten Mann an diesem Arbeitsplatz unkallierbar/unverantwortbar sind, also zum Selbstschutz!

Hätte Ihr Mann seinen Schwerbehindertenausweis bereits bei der Bewerbung bzw. vor Arbeitsaufnahme vorgelegt, wäre seitens des Arbeitgebers ggf. kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen!

Darf der Arbeitgeber meinen Mann jetzt kündigen weil er einen Schwerbehindertenausweis hat ????? Ich bin fassungslos.

Antwort:

Offensichtlich wurde seitens Ihres werten Mannes aus welchen Gründen auch immer vor Arbeitsaufnahme nicht mit offenen Karten gespielt!

So ein Verhalten wird sich früher oder später auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken!

Nicht zuletzt geht es auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, welche der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der zuständigen Berufsgenossenschaft sicherstellen muß!

Dies kann er aber logischerweise nur dann, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, auch der rechtzeitige Nachweis der Schwerbehinderung!

Es geht also im Endeffekt nicht um den Schwerbehindertenausweis als solchem, sondern darum, daß dieser nicht rechtzeitig vorgelegt worden ist!

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Sie sollten einen Fachanwalt hinzuziehen und sich beraten lassen!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Clusterkopfschmerz ist eine Erkrankung, die etwa 0,1 Prozent der Bevölkerung betrifft. Die Schmerzen werden von Betroffenen als unerträglich beschrieben und auf einer Schmerzskala von eins bis zehn bei neun oder zehn eingeordnet. Die Attacken dauern jeweils zwischen 15 Minuten und drei Stunden und können bis zu achtmal pro Tag auftreten. 

Möglicherweise hat der Arbeitgeber erst jetzt, wo es auch praktisch "amtlich" ist sich Gedanken gemacht und hält die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für nicht mehr vertretbar.

Nur, bislang hat er ja nur davon gesprochen. Für eine wirksame Kündigung bedarf es eine Kündigung in Schriftform.

Wenn der Behindertenausweis die Sicherheit an der Arbeitsstelle ausschließt und kein anderer Arbeitsplatz, der zulässig wäre, zur Verfügung steht, da ein Kleinbetrieb, kann der Arbeitgeber fristgerecht kündigen.

Capsoni  18.01.2019, 16:53

Blödsinn.. das Sonderkündigungsrecht gilt auch für Klein- und Kleinstbetriebe

Liesche  19.01.2019, 16:54
@Capsoni

Ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst, sie wollte doch nur wissen, ob der Betrieb ihren Mann kündigen darf, mit fristgerecht wollte ich nur "fristlos" ausschließen. Daß kein Sonderkündigungsrecht besteht, habe ich überhaupt nicht erwähnt. Solltest mal besser lesen!